Examensanfechtung
Jura
Prüfung nicht bestanden? Examensnote zu niedrig?
Lassen Sie Ihre Examensbewertung rechtlich überprüfen.
Das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen gehören zu den anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland. Über Monate oder sogar Jahre bereiten sich Examenskandidatinnen und Examenskandidaten intensiv auf diese entscheidenden Prüfungen vor. Umso gravierender sind die Folgen, wenn das Ergebnis hinter den eigenen Erwartungen zurückbleibt oder das Examen sogar endgültig nicht bestanden wird.
Bereits wenige Punkte können über den weiteren beruflichen Werdegang entscheiden. Ob Zulassung zum Referendariat, Einstieg in eine Großkanzlei, Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder der Weg zur Richter- und Staatsanwaltschaft – die Examensnote ist häufig das entscheidende Auswahlkriterium.
Viele Prüflinge wissen jedoch nicht, dass Prüfungsentscheidungen nicht unangreifbar sind. Fehler bei der Durchführung oder Bewertung juristischer Staatsprüfungen kommen häufiger vor, als vielfach angenommen wird. Das Prüfungsrecht bietet deshalb verschiedene Möglichkeiten, fehlerhafte Entscheidungen außergerichtlich und gerichtlich überprüfen zu lassen.

Was versteht man unter einer Examensanfechtung?
Unter einer Examensanfechtung versteht man die rechtliche Überprüfung einer Prüfungsentscheidung durch das zuständige Landesjustizprüfungsamt oder Justizprüfungsamt sowie, falls erforderlich, durch die Verwaltungsgerichte.
Ziel einer Examensanfechtung kann insbesondere sein,
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das erstmalige Bestehen des Staatsexamens zu erreichen,
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die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erlangen,
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eine oder mehrere Klausuren neu bewerten zu lassen,
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die Wiederholung einzelner Aufsichtsarbeiten oder mündlicher Prüfungen zu erreichen,
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die Examensnote zu verbessern oder
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eine rechtswidrige Prüfungsentscheidung vollständig aufheben zu lassen.
Je nach Bundesland erfolgt dies zunächst durch ein Widerspruchsverfahren oder – soweit ein Vorverfahren gesetzlich ausgeschlossen ist – unmittelbar durch eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Warum lohnt sich eine Examensanfechtung?
Viele Examenskandidaten nehmen ein negatives Prüfungsergebnis hin, obwohl erhebliche rechtliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen.
Dabei kann bereits eine Verbesserung um 0,5 Punkte erhebliche Auswirkungen auf die weitere Karriere haben. Häufig entscheidet bereits ein halber Punkt darüber,
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ob das Examen bestanden wurde,
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ob die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt,
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ob ein bestimmtes Prädikat erreicht wird,
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ob sich die Chancen auf eine Promotion verbessern,
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ob eine Bewerbung bei einer Großkanzlei Erfolg verspricht oder
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ob der Zugang zum öffentlichen Dienst eröffnet wird.
Gerade im juristischen Prüfungsrecht können bereits kleine Bewertungsänderungen erhebliche rechtliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Erfahrung macht den Unterschied
Die erfolgreiche Anfechtung juristischer Staatsexamina gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Verwaltungsrechts. Neben umfassenden Kenntnissen der jeweiligen Juristenausbildungsgesetze, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen kommt es insbesondere auf langjährige Erfahrung mit den Landesjustizprüfungsämtern sowie der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an.
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