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Schulrecht
Rechtliche Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit der Schule
Schulrecht - Ihr Anwalt für Schulrecht
Schulrecht – anwaltliche Unterstützung für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Anwalt für Schulrecht: Wenn es um die schulische Zukunft Ihres Kindes geht
Schulische Entscheidungen können für Kinder und Jugendliche weitreichende Folgen haben. Ob es um die Aufnahme an einer bestimmten Schule, einen Schulwechsel, die Wahl der Schulform, eine Ordnungsmaßnahme, einen Unterrichtsausschluss, eine Versetzungsentscheidung oder eine schulische Prüfung geht: Fehlerhafte Entscheidungen der Schule oder Schulbehörde können den weiteren Bildungsweg erheblich beeinflussen.
Ich berate und vertrete Eltern, Schülerinnen und Schüler bundesweit in schulrechtlichen Angelegenheiten. Dabei prüfe ich sowohl die rechtlichen Voraussetzungen einer schulischen Entscheidung als auch deren Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensregeln.
Besonders wichtig ist häufig, frühzeitig zu handeln. Gegen schulische Entscheidungen können Fristen laufen. Bei einem unmittelbar bevorstehenden Schulwechsel, Unterrichtsausschluss oder anderen dringenden Maßnahmen kann zudem ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht erforderlich sein.
Schulrecht: In welchen Fällen kann ich helfen?
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
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Schulaufnahme und Schulplatz
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Zugang zu einer bestimmten Schulform
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Schulwechsel und Wechsel der Schule
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Wunschschule und Schulwahl
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Schulbezirken und Einzugsbereichen
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Ablehnung der Aufnahme an einer Schule
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Einschulung
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Ordnungsmaßnahmen und Schulverweisen
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Ausschluss vom Unterricht
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Überweisung an eine andere Schule
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Versetzungsentscheidungen
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schulischen Prüfungen und Prüfungsentscheidungen
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Abschlussprüfungen
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schulrechtlichen Widerspruchsverfahren
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Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht
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schulrechtlichen Eilverfahren
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt wesentlich vom jeweiligen Bundesland, der konkreten Schulart und der Art der Entscheidung ab.
Zugang zu einer bestimmten Schulform
Die Wahl der richtigen Schulform ist eine wichtige Weichenstellung für den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes. Je nach Bundesland können unterschiedliche Voraussetzungen für den Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule gelten.
Dabei können insbesondere eine Schulformempfehlung, die Entscheidung der Zeugniskonferenz, bestimmte Leistungsanforderungen oder landesrechtliche Aufnahmevoraussetzungen eine Rolle spielen.
Ich prüfe für Sie insbesondere:
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ob die Voraussetzungen für den Zugang zur gewünschten Schulform erfüllt sind,
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ob eine Schulformempfehlung rechtmäßig zustande gekommen ist,
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ob die Entscheidung der Schule oder Schulbehörde nachvollziehbar und rechtmäßig ist,
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ob Verfahrensfehler vorliegen,
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welche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung möglich sind.
Wenn die Entscheidung der Schule erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes hat, sollte eine rechtliche Prüfung möglichst frühzeitig erfolgen.
Aufnahme an einer bestimmten Schule und Schulplatz
Nicht immer geht es lediglich um die Frage, welche Schulform besucht werden darf. Häufig möchten Eltern erreichen, dass ihr Kind an einer bestimmten Schule aufgenommen wird.
Eine Ablehnung kann beispielsweise mit fehlenden Kapazitäten, einem Schulbezirk, einem Einzugsbereich oder anderen Auswahlkriterien begründet werden.
Ich prüfe in diesen Fällen insbesondere:
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ob die Schule tatsächlich keine Aufnahmekapazität mehr hat,
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ob die Auswahlentscheidung rechtmäßig erfolgt ist,
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ob die maßgeblichen Auswahlkriterien korrekt angewendet wurden,
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ob vergleichbare Bewerber gleichbehandelt wurden,
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ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablehnung erfüllt sind,
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welche Möglichkeiten bestehen, den gewünschten Schulplatz durchzusetzen.
Gegebenenfalls kann ein Anspruch auf Aufnahme im Widerspruchsverfahren oder im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.
Schulwechsel: Kann ich den Wechsel an eine andere Schule durchsetzen?
Ein Schulwechsel kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich oder gewünscht sein. Beispielsweise können pädagogische, familiäre, gesundheitliche oder organisatorische Gründe dafür sprechen, dass ein Kind eine andere Schule besucht.
Wird ein Antrag auf Schulwechsel abgelehnt, stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Aufnahme an der gewünschten Schule besteht.
Ich prüfe insbesondere:
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die Begründung der Ablehnung,
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die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schulwechsel,
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die Interessen des Kindes,
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die Kapazität der gewünschten Schule,
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den zuständigen Schulträger bzw. die zuständige Schulbehörde,
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mögliche Ermessensfehler,
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die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung.
Wenn der Schulwechsel kurzfristig erfolgen soll oder der Schulbeginn unmittelbar bevorsteht, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich sein.
Schulrechtliches Eilverfahren: Wenn schnell gehandelt werden muss
Schulrechtliche Streitigkeiten lassen sich nicht immer in einem regulären Klageverfahren lösen. Ein Gerichtsverfahren kann mehrere Monate dauern – der Schulbeginn, ein Unterrichtsausschluss oder ein Schulwechsel lassen sich jedoch nicht beliebig verschieben.
In solchen Fällen kann ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Betracht kommen.
Das ist beispielsweise relevant, wenn
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Ihr Kind kurzfristig an einer bestimmten Schule aufgenommen werden soll,
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ein beantragter Schulwechsel abgelehnt wurde,
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ein Ausschluss vom Unterricht unmittelbar bevorsteht,
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eine schwerwiegende Ordnungsmaßnahme vollzogen werden soll,
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eine schulische Entscheidung den weiteren Bildungsweg unmittelbar beeinträchtigt.
Im Eilverfahren prüft das Gericht regelmäßig die Erfolgsaussichten des geltend gemachten Anspruchs und die Dringlichkeit der Angelegenheit.
Ich prüfe kurzfristig, ob ein gerichtliches Eilverfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist, und vertrete Sie erforderlichenfalls vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Schulische Ordnungsmaßnahmen können erheblich in die Rechte von Schülerinnen und Schülern eingreifen. Je nach Bundesland und Schulgesetz kommen beispielsweise schriftliche Verweise, Unterrichtsausschlüsse, Umsetzungen in Parallelklassen, Überweisungen an andere Schulen oder Entlassungen in Betracht.
Nicht jede von einer Schule ausgesprochene Maßnahme ist automatisch rechtmäßig.
Entscheidend ist unter anderem,
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ob eine gesetzliche Grundlage besteht,
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ob die zuständige Stelle entschieden hat,
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ob der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde,
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ob die Schülerin oder der Schüler ordnungsgemäß angehört wurde,
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ob die Entscheidung ausreichend begründet wurde,
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ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
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ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Ich prüfe die Entscheidung umfassend und vertrete Eltern und Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und – soweit erforderlich – vor dem Verwaltungsgericht.
Erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Schulrechtlich ist zwischen erzieherischen Maßnahmen und förmlichen Ordnungsmaßnahmen zu unterscheiden.
Erzieherische Maßnahmen dienen grundsätzlich der pädagogischen Einwirkung auf Schülerinnen und Schüler. Hierzu können beispielsweise Gespräche, Ermahnungen oder andere pädagogische Maßnahmen gehören.
Davon zu unterscheiden sind förmliche Ordnungsmaßnahmen, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen müssen und regelmäßig einen stärkeren Eingriff in die Rechtsposition des Schülers darstellen.
Ob eine konkrete Maßnahme lediglich pädagogischen Charakter hat oder bereits eine rechtlich überprüfbare Ordnungsmaßnahme darstellt, muss im Einzelfall anhand des jeweiligen Landesrechts beurteilt werden.
Unterrichtsausschluss und Schulverweis
Ein Ausschluss vom Unterricht oder eine Überweisung an eine andere Schule kann für Schülerinnen und Schüler erhebliche Folgen haben.
Bei solchen Maßnahmen prüfe ich insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit der entscheidenden Stelle, die Sachverhaltsaufklärung und die Verhältnismäßigkeit.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage, ob die Schule alle milderen Maßnahmen ausreichend berücksichtigt hat und ob die konkrete Maßnahme angesichts des vorgeworfenen Verhaltens tatsächlich erforderlich und angemessen ist.
Bei kurzfristig drohenden Maßnahmen kann neben den regulären Rechtsbehelfen ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich sein.
Schulische Prüfungen und Prüfungsrecht
Auch Prüfungsentscheidungen in der Schule können rechtlich überprüft werden. Dies betrifft insbesondere schulische Abschlussprüfungen, bestimmte Leistungsbewertungen und andere Entscheidungen, die für den weiteren Bildungsweg relevant sind.
Bei der rechtlichen Prüfung kann unter anderem eine Rolle spielen,
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ob die einschlägigen Prüfungsvorschriften eingehalten wurden,
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ob der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wurde,
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ob Verfahrensfehler vorliegen,
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ob die Bewertung auf nachvollziehbaren Tatsachen beruht,
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ob sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben,
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ob der zustehende prüfungsrechtliche Bewertungsspielraum eingehalten wurde.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Lehrkräfte und Prüfer bei fachlichen und pädagogischen Bewertungen regelmäßig über einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Bewertungsspielraum verfügen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass schulische Prüfungsentscheidungen rechtlich unangreifbar sind.
Ich prüfe die Entscheidung und die zugrunde liegenden Bewertungs- und Verfahrensvorgänge und unterstütze Sie bei der Durchsetzung der Rechte Ihres Kindes.
Versetzungsentscheidungen
Eine Nichtversetzung kann für Schülerinnen und Schüler erhebliche Konsequenzen haben. Sie kann den weiteren Bildungsweg verzögern und unter Umständen auch die angestrebte Schullaufbahn verändern.
Ich prüfe bei einer Versetzungsentscheidung insbesondere,
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welche Versetzungsregelungen gelten,
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ob die maßgeblichen Leistungen zutreffend berücksichtigt wurden,
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ob die Entscheidung formell ordnungsgemäß getroffen wurde,
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ob besondere Umstände berücksichtigt werden mussten,
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ob Verfahrensfehler vorliegen,
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welche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung möglich sind.
Gerade bei Entscheidungen kurz vor Beginn des neuen Schuljahres kann eine schnelle rechtliche Prüfung entscheidend sein.
Schulrecht und besondere Bedürfnisse des Kindes
Schulrechtliche Entscheidungen müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Das kann insbesondere relevant sein, wenn bei einem Kind besondere pädagogische Anforderungen bestehen oder eine bestimmte schulische Umgebung erforderlich erscheint.
Ich prüfe in solchen Fällen, welche rechtlichen Ansprüche bestehen und ob die Schule oder Schulbehörde die relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt hat.
Dabei kann insbesondere die Frage eine Rolle spielen, ob die Entscheidung des Schulträgers oder der Schulbehörde den gesetzlichen Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie und verhältnismäßige Entscheidung entspricht.
Widerspruch gegen eine schulische Entscheidung
Gegen bestimmte schulische Entscheidungen können Widerspruch und anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich sein. Welche Rechtsbehelfe im konkreten Fall zur Verfügung stehen, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Landesrecht und der konkreten Art der Entscheidung.
Ich prüfe für Sie:
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ob die Entscheidung rechtlich angreifbar ist,
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welcher Rechtsbehelf statthaft ist,
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welche Fristen zu beachten sind,
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ob ein Widerspruch erforderlich ist,
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ob unmittelbar gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommt,
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ob zusätzlich ein Eilverfahren notwendig ist.
Dabei geht es nicht nur darum, einen Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen. Entscheidend ist eine inhaltlich überzeugende rechtliche Begründung, die die konkreten Fehler der schulischen Entscheidung herausarbeitet.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenn eine schulische Entscheidung nicht auf anderem Weg korrigiert werden kann, kann der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eröffnet sein.
Ich vertrete Eltern, Schülerinnen und Schüler in schulrechtlichen Gerichtsverfahren und prüfe insbesondere:
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die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung,
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die Einhaltung der Verfahrensvorschriften,
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die Zuständigkeit der entscheidenden Stelle,
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die Sachverhaltsaufklärung,
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die Ermessensausübung,
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die Verhältnismäßigkeit,
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die Berücksichtigung der Interessen des Kindes,
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mögliche Grundrechtsverletzungen.
Wenn wegen des Zeitablaufs eine Entscheidung im regulären Klageverfahren zu spät käme, prüfe ich zusätzlich die Möglichkeit eines vorläufigen Rechtsschutzes im Eilverfahren.
Schulrecht in Niedersachsen und bundesweit
Das Schulrecht ist weitgehend durch die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer geprägt. Deshalb können sich die rechtlichen Voraussetzungen beispielsweise für einen Schulwechsel, eine Ordnungsmaßnahme, die Aufnahme an einer Schule oder eine Versetzungsentscheidung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Ich prüfe daher stets, welches Landesrecht im konkreten Fall anwendbar ist und welche Behörde oder schulische Stelle für die Entscheidung zuständig ist.
Ich berate und vertrete Sie bundesweit gegenüber Schulen, Schulträgern, Schulaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten.
Anwalt für Schulrecht: Persönliche und individuelle Beratung
Schulrechtliche Verfahren betreffen häufig nicht nur eine einzelne Entscheidung. Im Mittelpunkt steht die schulische Zukunft Ihres Kindes.
Deshalb betrachte ich nicht nur den angegriffenen Bescheid oder die konkrete Maßnahme, sondern den gesamten Sachverhalt. Dazu gehören insbesondere die bisherige Schullaufbahn, die Kommunikation mit der Schule, vorhandene Unterlagen und die konkreten Interessen des Kindes.
Mein Ziel ist es, frühzeitig zu klären,
was rechtlich möglich ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Schulrechtliche Entscheidung erhalten? Jetzt rechtlich prüfen lassen.
Wenn die Schule oder Schulbehörde eine Entscheidung getroffen hat, mit der Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie nicht unnötig Zeit verstreichen lassen.
Das gilt insbesondere bei:
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Ablehnung eines Schulplatzes,
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Ablehnung eines Schulwechsels,
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bevorstehendem Schulbeginn,
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Ordnungsmaßnahmen,
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Unterrichtsausschluss,
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Schulverweis,
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Überweisung an eine andere Schule,
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Nichtversetzung,
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schulischen Prüfungen und Abschlussentscheidungen.
Ich prüfe die rechtliche Situation Ihres Kindes und zeige Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Christian Reckling von RK-Legal – Reckling Krieten Legal für eine individuelle rechtliche Einschätzung.
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