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Zwei Anwälte. Ein Anspruch.

Spezialisiert, bundesweit und persönlich: Wir vertreten Sie im Prüfungs-, Hochschul-, Beamten- und Schulrecht und beraten Hochschulen im Datenschutz- und IT-Recht.

Christian Reckling Krieten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Christian Reckling Krieten

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Seit 2010 ausschließlich im Bildungsrecht. Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungs- und Hochschulrecht, Verfahren vor BVerfG und BVerwG. Ehemaliger Repetitor, kennt beide Seiten des Korrekturstifts.

Hintergrund

Christian Reckling Krieten begleitet seit über 16 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Prüfungs-, Hochschul-, Beamten- und Bildungsrecht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist er vor allem auf prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren spezialisiert, insbesondere im juristischen Staatsexamen. Mit demselben Einsatz führt er Anfechtungen anderer Prüfungen.

Sein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen stammt aus einer Vielzahl von Verfahren. Sein Anspruch ist, Mandantinnen und Mandanten mit transparenter, ehrlicher Beratung und einer fundierten rechtlichen Prüfung auf dem Weg zu ihren Zielen in der Bildungswelt zu unterstützen.

Drei Dinge sind ihm dabei wichtig: persönlicher Einsatz, damit sich niemand wie eine Nummer fühlt; Offenheit über jeden Schritt und über die realistischen Erfolgsaussichten und eine unkomplizierte Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon.

Vita

  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungs- und Verwaltungsrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungs- und Hochschulrecht
  • Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht
  • Ehemaliger Repetitor bei Hemmer; ehemaliger Dozent an der Akademie der Polizei Hamburg
Anfrage an Christian
Anna Giulia Krieten, Rechtsanwältin für Datenschutz- und IT-Recht

Anna Giulia Krieten

Rechtsanwältin · Syndikusrechtsanwältin

Berät Studierende bei Studienplatzklagen sowie Bildungseinrichtungen und Unternehmen im Datenschutz- und IT-Recht, von der DSGVO-konformen Digitalisierung von Prüfungen bis zu IT-Verträgen. Pragmatisch, verständlich und auf Augenhöhe.

Hintergrund

Anna Giulia Krieten hat Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der Universität Hamburg studiert und die Erste Juristische Prüfung in Hamburg abgelegt. Nach dem ersten Staatsexamen hat sie als Diplomjuristin in der Rechtsabteilung der Tchibo GmbH gearbeitet. Dort ist ihr Interesse am Datenschutzrecht entstanden, das ihre juristische Arbeit seitdem prägt. Nach dem Zweiten Staatsexamen in Niedersachsen war sie als angestellte Rechtsanwältin in einer in Berlin ansässigen Kanzlei tätig.

Heute arbeitet sie selbständig und zugleich als Syndikusrechtsanwältin in einem Unternehmen mit Schwerpunkt IT und Datenschutz. Diese Verbindung aus unternehmerischer Innenperspektive und unabhängiger Anwaltstätigkeit ist kein Zufall, sondern spiegelt wider, wie sie Recht versteht: nah an der Praxis, mit Blick auf das Wesentliche.

Zum Hochschul- und Prüfungsrecht hat sie ihre eigene Erfahrung gebracht. Wer Studium und Examen selbst durchlaufen hat, weiß, wie viel von einer einzigen Bewertung abhängen kann und wie selten Betroffene wissen, dass sie rechtliche Möglichkeiten haben. Dieses Ungleichgewicht nimmt sie ernst. Sie vertritt sowohl Studierende als auch Hochschulen.

Vita

  • Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Prüfungsrecht sowie Datenschutz- und IT-Recht
  • Erfahrung als Syndikusrechtsanwältin im IT- und Datenschutzrecht
  • Berät unterstützend private und staatliche Hochschulen
  • Schwerpunkte: digitale Prüfungen, Studienplatzklagen, KI im Prüfungswesen, Studienverträge, Datenschutz, SaaS-Verträge

Mitgliedschaften

  • Hamburger Anwaltsverein (HAV)
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)
Recht verstehen. Praxis verbinden.
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  • Fristen im Blick — gegen Bescheide läuft regelmäßig eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
  • Bundesweite Vertretung — Verfahren werden überwiegend schriftlich geführt, eine Anreise ist meist nicht erforderlich.
  • Spezialisierte Kanzlei — Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht und Schulrecht.

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