Prüfungsrecht · Medizin
Ärztliches Berufsrecht – Facharztprüfung anfechten
Facharztprüfung nicht bestanden oder fehlerhaft bewertet? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten – bundesweit.
Sie haben die Facharztprüfung nicht bestanden oder sind mit dem Ergebnis Ihrer Prüfung nicht einverstanden? Dann kann eine Prüfungsanfechtung der Facharztprüfung in Betracht kommen.
Facharztprüfungen haben für Ärztinnen und Ärzte erhebliche berufliche Bedeutung. Das Nichtbestehen kann dazu führen, dass sich die Anerkennung der Facharztbezeichnung verzögert und sich dadurch auch die weitere berufliche Entwicklung verändert.
Eine negative Prüfungsentscheidung muss jedoch nicht in jedem Fall hingenommen werden. Auch bei Facharztprüfungen können Verfahrensfehler und Bewertungsfehler auftreten, die rechtlich überprüft werden können.
Unsicher, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt?
Ärztliches Berufsrecht
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01
Facharztprüfung nicht bestanden – was nun?
Nach dem Nichtbestehen einer Facharztprüfung stellt sich zunächst die Frage, ob die Prüfungsentscheidung rechtlich angreifbar ist.
Dabei geht es nicht lediglich darum, ob Sie selbst Ihre Antworten anders bewertet hätten. Entscheidend ist vielmehr, ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und die Prüfungsleistung nach rechtlich zulässigen Maßstäben bewertet wurde.
Gerade bei mündlichen Facharztprüfungen ist eine nachträgliche rechtliche Überprüfung besonders anspruchsvoll. Deshalb kommt es darauf an, die konkreten Umstände der Prüfung möglichst frühzeitig zu sichern und die vorhandenen Prüfungsunterlagen vollständig auszuwerten.
02
Welche Fehler können bei einer Facharztprüfung auftreten?
Eine Facharztprüfung kann aus unterschiedlichen Gründen rechtlich angreifbar sein. In Betracht kommen insbesondere Verfahrensfehler, Fehler bei der Bewertung und Fehler bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission.
Fehler bei der Durchführung der Prüfung
Zunächst ist zu prüfen, ob die Facharztprüfung entsprechend der maßgeblichen Weiterbildungsordnung und den sonstigen einschlägigen Vorschriften durchgeführt wurde.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen relevant sein:
- War die Prüfungskommission ordnungsgemäß zusammengesetzt?
- Waren die erforderlichen Prüferinnen und Prüfer anwesend?
- Wurde die vorgeschriebene Prüfungsdauer eingehalten?
- Wurden die für die Prüfung geltenden Verfahrensvorschriften eingehalten?
- Wurden Ihnen tatsächlich die Möglichkeiten eingeräumt, Ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten darzustellen?
- Gab es während der Prüfung besondere Vorkommnisse, die für das Prüfungsergebnis relevant sein können?
Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einer Wiederholung der Prüfung. Entscheidend ist vielmehr, welche rechtliche Bedeutung der konkrete Fehler hat.
Fehler bei der fachlichen Bewertung
Auch die inhaltliche Bewertung der Antworten unterliegt rechtlichen Grenzen.
Prüferinnen und Prüfer verfügen zwar über einen fachlichen und prüfungsrechtlichen Bewertungsspielraum. Dieser bedeutet jedoch nicht, dass jede Bewertung rechtlich unangreifbar wäre.
Eine Überprüfung kann beispielsweise relevant werden, wenn
- eine fachlich vertretbare Antwort als eindeutig falsch bewertet wurde,
- anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtigt wurden,
- die Bewertung auf einem unzutreffenden fachlichen Ausgangspunkt beruht,
- wesentliche Teile Ihrer Antworten nicht berücksichtigt wurden oder
- bei der Bewertung sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben.
Gerade bei medizinischen Prüfungen kann dabei die Frage eine Rolle spielen, welcher fachwissenschaftliche Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Prüfung zugrunde zu legen war.
Eine Prüfungsanfechtung bedeutet allerdings nicht, dass die anwaltliche Prüfung an die Stelle der fachlichen Bewertung durch die Prüfungskommission tritt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Bewertung innerhalb des rechtlich zulässigen Bewertungsspielraums geblieben ist.
Unfaire Behandlung oder unsachliche Äußerungen
Bei einer mündlichen Facharztprüfung kann auch das Verhalten der Prüfungskommission rechtlich relevant werden.
Nicht jede kritische oder scharfe Frage stellt bereits einen Prüfungsfehler dar. Anders kann es sein, wenn das Verhalten einzelner Prüferinnen oder Prüfer die sachgerechte Durchführung der Prüfung beeinträchtigt oder sachfremde Erwägungen erkennen lässt.
Deshalb sollten besondere Vorkommnisse unmittelbar nach der Prüfung möglichst genau dokumentiert werden.
Hilfreich kann dabei ein Gedächtnisprotokoll sein. Darin sollten insbesondere die gestellten Fragen, die eigenen Antworten, Reaktionen der Prüferinnen und Prüfer sowie besondere Situationen möglichst konkret festgehalten werden.
Soweit eine Aufzeichnung der Prüfung vorhanden ist, kann auch diese für die spätere rechtliche Prüfung von erheblicher Bedeutung sein.
Fehler bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission
Auch die Zusammensetzung der Prüfungskommission kann rechtlich relevant sein.
Die maßgeblichen Vorschriften bestimmen, welche Anforderungen an die Prüfungskommission und deren Mitglieder gestellt werden. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann dies einen erheblichen Verfahrensfehler darstellen.
Deshalb sollte nach dem Nichtbestehen nicht nur das eigentliche Prüfungsgespräch betrachtet werden. Auch die Frage, wer die Prüfung durchgeführt hat und ob die Kommission ordnungsgemäß besetzt war, gehört zu einer vollständigen Prüfung des Verfahrens.
03
Wurde die Facharztprüfung ausreichend begründet?
Eine weitere wichtige Frage betrifft die Begründung der Prüfungsentscheidung.
Gerade wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, muss für die betroffene Ärztin oder den betroffenen Arzt grundsätzlich nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen die Prüfungsleistung nicht ausgereicht haben soll.
Das ist nicht nur für das Verständnis der Entscheidung wichtig. Eine nachvollziehbare Begründung ist auch Voraussetzung dafür, dass Bewertungsfehler überhaupt sinnvoll überprüft und geltend gemacht werden können.
Deshalb sollte bei einer Prüfungsanfechtung untersucht werden, welche Unterlagen zur Prüfung und ihrer Bewertung vorliegen und ob sich daraus die tragenden Gründe der Entscheidung nachvollziehen lassen.
04
Akteneinsicht bei der Anfechtung der Facharztprüfung
Ein wesentlicher Schritt nach einer negativen Prüfungsentscheidung ist regelmäßig die Akteneinsicht.
Dabei können – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – unter anderem folgende Unterlagen von Bedeutung sein:
- Prüfungsprotokolle,
- Bewertungsunterlagen,
- Stellungnahmen der Prüferinnen und Prüfer,
- Unterlagen zur Zusammensetzung der Prüfungskommission,
- Aufzeichnungen der Prüfung, soweit vorhanden,
- die zugrunde liegenden Prüfungs- und Bewertungsvorgaben sowie
- sonstige Unterlagen, die für die Prüfungsentscheidung relevant sind.
Erst die vollständige Kenntnis der Prüfungsunterlagen ermöglicht häufig eine belastbare Einschätzung, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Prüfungsfehler vorliegt.
05
Wie läuft eine Prüfungsanfechtung der Facharztprüfung ab?
Nach dem Nichtbestehen sollte zunächst geprüft werden, welche Rechtsbehelfe gegen die konkrete Entscheidung gegeben sind und welche Fristen einzuhalten sind.
Anschließend kann die Prüfungsakte eingesehen und ausgewertet werden.
Auf dieser Grundlage prüfen wir insbesondere:
- ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
- ob die Prüfungskommission ordnungsgemäß besetzt war,
- ob die Prüfungsdauer und sonstige Verfahrensvorgaben eingehalten wurden,
- ob die Bewertung fachlich und rechtlich nachvollziehbar ist,
- ob die Begründung der Prüfungsentscheidung ausreichend ist und
- ob konkrete Bewertungs- oder Verfahrensfehler geltend gemacht werden können.
Erst danach lässt sich seriös beurteilen, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
06
Was kann mit einer Prüfungsanfechtung erreicht werden?
Welche Rechtsfolge erreicht werden kann, hängt vom konkreten Prüfungsfehler und den einschlägigen Vorschriften ab.
In Betracht kommen insbesondere eine erneute Bewertung der Prüfungsleistung oder – bei entsprechenden Verfahrensfehlern – eine Wiederholung der Facharztprüfung.
Eine Prüfungsanfechtung ist dabei kein Mittel, um lediglich eine aus Sicht des Prüflings zu schlechte Bewertung durch eine bessere ersetzen zu lassen. Sie setzt vielmehr einen rechtlich relevanten Fehler voraus.
Gerade deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der konkreten Prüfungsunterlagen entscheidend.
07
Facharztprüfung nicht bestanden? Lassen Sie die Entscheidung überprüfen.
Wenn Sie Ihre Facharztprüfung nicht bestanden haben, sollten Sie zunächst keine vorschnellen Schlussfolgerungen ziehen. Entscheidend ist, warum die Prüfung nicht bestanden wurde und ob die Entscheidung rechtlich fehlerfrei zustande gekommen ist.
Wir prüfen für Sie die Prüfungsentscheidung, die Prüfungsunterlagen und die maßgeblichen Verfahrensabläufe und zeigen Ihnen auf, ob und welche Ansatzpunkte für eine Prüfungsanfechtung bestehen.
Rechtsanwalt Christian Reckling Krieten ist auf Prüfungsrecht spezialisiert und berät bundesweit zu Prüfungsanfechtungen, insbesondere auch bei berufsbezogenen Prüfungen.
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