Examensanfechtung: Klausur im Öffentlichen Recht um zwei Punkte aufgewertet
Zweites Juristisches Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen: Gegen die Bewertung einer Klausur im Öffentlichen Recht wurden im Überdenkungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Juristen konkrete Bewertungsfehler geltend gemacht. Mit Erfolg: Bei der erneuten Bewertung wurde die Klausur um zwei volle Notenpunkte höher bewertet.
Mehr zum Thema →