Examensanfechtung erfolgreich: Neubewertung und Anhebung auf „ausreichend“.
Ein weiterer Erfolg im Prüfungsrecht: Für meine ehemalige Mandantin, die das Erste Juristische Staatsexamen in Baden-Württemberg abgelegt hatte, konnte im Rahmen des Überdenkungsverfahrens eine Neubewertung einer Examensklausur im Öffentlichen Recht erreicht werden.
Ich war in diesem Verfahren mandatsführender Rechtsanwalt und habe die Examensanfechtung federführend bearbeitet.
Worum ging es?
Nach dem Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung wurden sämtliche Examensklausuren auf mögliche Verfahrens- und Bewertungsfehler überprüft.
Auf Grundlage dieser Prüfung wurden konkrete Einwände gegen die Bewertungen der Klausuren herausgearbeitet und gegenüber den Prüferinnen und Prüfern substantiiert begründet.
Für die angegriffene Klausur im Öffentlichen Recht konnten dabei konkrete Bewertungsfehler aufgezeigt werden.
Das Ergebnis
Die Einwände waren erfolgreich.
Eine Prüferin bzw. ein Prüfer setzte sich im Überdenkungsverfahren erneut mit der Bewertung auseinander und hob die Bewertung von 4 auf 5 Punkte an.
Damit wurde die Klausur von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ angehoben.
Gerade im juristischen Staatsexamen kann ein einzelner Punkt über das Bestehen der Prüfung entscheiden. Die sorgfältige Prüfung von Examensklausuren auf Bewertungsfehler kann daher von erheblicher Bedeutung sein.
Meine Rolle als mandatsführender Rechtsanwalt
Ich habe das Verfahren persönlich und mandatsführend betreut – von der vollständigen Analyse der Examensklausuren über die Herausarbeitung der konkreten Bewertungsfehler bis zur Ausarbeitung und Durchsetzung der Einwände im Überdenkungsverfahren.
Ein weiterer erfolgreicher Fall aus meiner anwaltlichen Tätigkeit im Prüfungsrecht.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.
