Fünf Klausuren – und bei allen fünf wurde eine Neubewertung erreicht.
Ein besonderer Erfolg im Prüfungsrecht: Im Rahmen der Anfechtung des Ersten Juristischen Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen konnte für meinen ehemaligen Mandanten die Neubewertung von insgesamt fünf Aufsichtsarbeiten erreicht werden.
Ich war in diesem Verfahren mandatsführender Rechtsanwalt und habe die Examensanfechtung rechtlich umfassend begleitet.
Worum ging es?
Bei der Prüfung der Klausuren wurden sowohl Verfahrens- als auch Bewertungsfehler festgestellt und gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt geltend gemacht.
Ein zentraler Punkt betraf die Auswahl und Zusammensetzung der Prüfer. Daneben wurden konkrete Bewertungsfehler bei den Klausuren aufgezeigt.
Das Ergebnis
Die Einwände waren erfolgreich: Das Prüfungsamt erklärte sich bereit, alle fünf angegriffenen Klausuren neu bewerten zu lassen.
Damit wurde die ursprüngliche Prüfungsentscheidung in diesem Umfang korrigiert.
Gerade im juristischen Staatsexamen können wenige Punkte erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ausbildungs- und Berufsweg haben. Eine genaue Prüfung der Prüferbestellung, des Prüfungsverfahrens und der konkreten Klausurbewertung kann daher von entscheidender Bedeutung sein.
Meine Rolle im Verfahren
Ich habe das Mandat als mandatsführender Rechtsanwalt persönlich und federführend bearbeitet – von der Analyse der Prüfungsunterlagen und der Identifizierung der rechtlichen Fehler bis zur erfolgreichen Durchsetzung der Neubewertung.
Ein weiterer erfolgreicher Fall aus meiner anwaltlichen Tätigkeit im Prüfungsrecht.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.

