Beamtenrecht

Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht

Rechtsanwälte für das Beamtenrecht: Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte bundesweit – von der Beförderung bis zum Disziplinarverfahren.

Beamtenrecht: Ihre Rechte gegenüber dem Dienstherrn

Das Beamtenverhältnis ist kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Daraus ergeben sich besondere Rechte und Pflichten – und zugleich besondere rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des Dienstherrn zu wehren.

Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht bundesweit.

Dabei geht es häufig um Entscheidungen, die für die weitere berufliche Entwicklung von erheblicher Bedeutung sind: eine übergangene Beförderung, eine negative dienstliche Beurteilung, eine Versetzung oder Abordnung, Zweifel an der Dienstfähigkeit oder ein Konflikt im Zusammenhang mit einer Laufbahnprüfung.

Gerade im Beamtenrecht kommt es häufig darauf an, rechtzeitig zu handeln. Bestimmte Verfahren haben kurze Fristen oder erfordern einen schnellen Antrag beim Verwaltungsgericht.

Unsicher, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt?

Beamtenrecht

Alles Wichtige im Detail.

Öffnen Sie die Abschnitte, die Sie betreffen.

01

Beförderung und Konkurrentenstreit

Eine Beförderungsentscheidung darf nicht allein nach den Vorstellungen des Dienstherrn getroffen werden. Maßgeblich ist grundsätzlich das …

Eine Beförderungsentscheidung darf nicht allein nach den Vorstellungen des Dienstherrn getroffen werden. Maßgeblich ist grundsätzlich das Leistungsprinzip. Entscheidend sind insbesondere Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

Wer bei einer Beförderung nicht berücksichtigt wurde, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass die Auswahlentscheidung rechtlich überprüft wird.

Das Problem: Ist die Beförderung des ausgewählten Konkurrenten erst einmal vollzogen, kann sich die Rechtslage erheblich verändern.

Deshalb ist bei einer unterlegenen Bewerbung häufig Eile geboten.

Wir prüfen insbesondere:

  • die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber,
  • das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle,
  • die Auswahlentscheidung des Dienstherrn,
  • die Dokumentation des Auswahlverfahrens,
  • die Einhaltung des Leistungsprinzips und
  • mögliche Fehler im Auswahlvermerk.

Wenn eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in Betracht kommt, kann insbesondere einstweiliger Rechtsschutz erforderlich sein.

Wichtig bei einer unterlegenen Bewerbung

Wenn Sie erfahren haben, dass eine andere Person für die Beförderung ausgewählt wurde, sollten Sie nicht erst die vollständige Durchführung des Verfahrens abwarten.

Gerade im Konkurrentenstreit kann der zeitliche Ablauf entscheidend sein.

Wer zu spät reagiert, riskiert, dass eine eigentlich mögliche gerichtliche Überprüfung erheblich erschwert wird.

02

Dienstliche Beurteilung überprüfen lassen

Dienstliche Beurteilungen haben für die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten eine zentrale Bedeutung. Sie bilden häufig die Grundlage …

Dienstliche Beurteilungen haben für die berufliche Entwicklung von Beamtinnen und Beamten eine zentrale Bedeutung. Sie bilden häufig die Grundlage für Beförderungsentscheidungen und andere personelle Auswahlentscheidungen.

Eine schlechte oder aus Sicht des Beamten unzutreffende Beurteilung muss deshalb nicht ohne Weiteres hingenommen werden.

Die gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist allerdings besonderen Regeln unterworfen. Es geht nicht darum, dass das Verwaltungsgericht die Beurteilung einfach durch eine eigene Bewertung ersetzt.

Überprüft werden kann insbesondere, ob

  • Verfahrensvorschriften eingehalten wurden,
  • der Dienstherr von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist,
  • rechtliche Vorgaben beachtet wurden,
  • die maßgeblichen Bewertungskriterien zutreffend angewendet wurden,
  • allgemeingültige Wertmaßstäbe eingehalten wurden und
  • sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben.

Bei einer fehlerhaften Beurteilung kann eine erneute dienstliche Beurteilung in Betracht kommen.

03

Versetzung, Abordnung und Umsetzung

Nicht jede personelle Maßnahme des Dienstherrn ist für die betroffene Beamtin oder den betroffenen Beamten nachvollziehbar oder gewünscht. …

Nicht jede personelle Maßnahme des Dienstherrn ist für die betroffene Beamtin oder den betroffenen Beamten nachvollziehbar oder gewünscht.

Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen können erhebliche Auswirkungen auf den beruflichen und persönlichen Alltag haben.

Ob eine solche Maßnahme rechtmäßig ist, hängt von den konkreten Umständen und den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften ab.

Wir prüfen unter anderem,

  • ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Maßnahme vorliegen,
  • ob der Dienstherr sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat,
  • ob die Entscheidung ausreichend begründet wurde,
  • ob die persönlichen Belange angemessen berücksichtigt wurden und
  • welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Maßnahme bestehen.
04

Dienstunfähigkeit und amtsärztliche Untersuchung

Auch Fragen der Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit gehören zu den besonders sensiblen Bereichen des Beamtenrechts. …

Auch Fragen der Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit gehören zu den besonders sensiblen Bereichen des Beamtenrechts.

Eine Anordnung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, kann für die betroffene Beamtin oder den betroffenen Beamten erhebliche Bedeutung haben.

Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Untersuchung vorliegen und ob die Anordnung ausreichend begründet ist.

Auch hier kann es auf ein rechtzeitiges Vorgehen ankommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt insbesondere einstweiliger Rechtsschutz in Betracht.

05

Laufbahnprüfung und Prüfungen im Beamtenverhältnis

Auch Beamtinnen und Beamte müssen Prüfungen absolvieren – etwa im Rahmen der Ausbildung, beim Zugang zu einer Laufbahn oder bei einem Aufstieg. …

Auch Beamtinnen und Beamte müssen Prüfungen absolvieren – etwa im Rahmen der Ausbildung, beim Zugang zu einer Laufbahn oder bei einem Aufstieg.

Eine nicht bestandene Laufbahnprüfung kann erhebliche Folgen für die weitere berufliche Entwicklung haben.

Dabei gelten auch für Prüfungen im Beamtenverhältnis die allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsätze. Prüfungsentscheidungen können deshalb unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verfahrens- oder Bewertungsfehlern überprüft werden.

Das gilt insbesondere dann, wenn

  • die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
  • die Prüfungsanforderungen unklar oder fehlerhaft waren,
  • relevante Sachverhalte nicht berücksichtigt wurden,
  • vertretbare Antworten als falsch bewertet wurden oder
  • die Bewertung auf einem rechtlich unzulässigen Maßstab beruht.

Gerade wenn der Dienstherr externe Anbieter mit Auswahltests oder Prüfungen beauftragt, können sich zusätzliche rechtliche Fragen stellen.

06

Vertiefung: Laufbahnprüfung anfechten

Laufbahnprüfungen entscheiden häufig über den weiteren beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten. Sie sind oftmals Voraussetzung für den …

Laufbahnprüfung erfolgreich anfechten

Laufbahnprüfungen entscheiden häufig über den weiteren beruflichen Werdegang von Beamtinnen und Beamten. Sie sind oftmals Voraussetzung für den Aufstieg in eine höhere Laufbahn oder für eine Beförderung und haben damit unmittelbare Auswirkungen auf Karriere, Besoldung und berufliche Entwicklung.

Fehler bei der Durchführung oder Bewertung einer Laufbahnprüfung können deshalb weitreichende Folgen haben. Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte bundesweit bei der Anfechtung von Laufbahnprüfungen und Auswahlentscheidungen.

Laufbahnprüfungen im Beamtenrecht

Mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten wird ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis begründet. Für das Berufsbeamtentum gelten die verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Bei Ernennungen und Beförderungen gilt darüber hinaus das Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG. Danach entscheidet grundsätzlich die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Laufbahnprüfungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen und sowohl ordnungsgemäß durchgeführt als auch fehlerfrei bewertet werden.

Wann kann eine Laufbahnprüfung angefochten werden?

Laufbahnprüfungen gehören zu den berufsbezogenen Prüfungen. Ihre Bewertung unterliegt deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 33 Abs. 2 GG.

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des allgemeinen Prüfungsrechts gelten deshalb grundsätzlich auch für Prüfungen im Beamtenverhältnis.

Eine Anfechtung kommt insbesondere in Betracht bei:

  • Verfahrensfehlern während der Prüfung,
  • Bewertungsfehlern der Prüfungsleistungen,
  • Verstößen gegen die Prüfungsordnung,
  • unzureichender Dokumentation der Bewertung,
  • sachfremden oder willkürlichen Erwägungen,
  • Fehlern bei der Auswahlentscheidung im Rahmen der Bestenauslese.

In der Praxis werden Laufbahnprüfungen häufig durch externe Prüfungsdienstleister vorbereitet oder durchgeführt. Auch in diesen Fällen müssen sämtliche prüfungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Soweit notwendige Bewertungsgrundlagen oder Prüfungsunterlagen nicht offengelegt werden, kann dies im Einzelfall erhebliche rechtliche Bedeutung haben.

Was ist bei einer Prüfungsanfechtung zu beachten?

Von besonderer Bedeutung sind die gesetzlichen Fristen.

Gegen Prüfungsentscheidungen müssen Rechtsbehelfe innerhalb der maßgeblichen Fristen eingelegt werden. Werden diese versäumt, wird der Prüfungsbescheid regelmäßig bestandskräftig. Eine spätere Überprüfung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Wie läuft eine Prüfungsanfechtung ab?

Nach unserer Beauftragung legen wir – soweit erforderlich – zunächst fristwahrend Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung ein und beantragen umfassende Akteneinsicht.

Anschließend prüfen wir insbesondere,

  • die Einhaltung der Prüfungsordnung,
  • die Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens,
  • die Dokumentation der Bewertung,
  • mögliche Verfahrens- und Bewertungsfehler,
  • die Erfolgsaussichten eines Überdenkungsverfahrens.

Auf Grundlage dieser Prüfung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die weitere Verfahrensstrategie.

Ergeben sich durchgreifende Einwände, fertigen wir eine ausführliche prüfungsrechtliche Begründung und leiten das Überdenkungsverfahren ein. Die Prüfenden erhalten dadurch Gelegenheit, ihre Bewertung unter Berücksichtigung der erhobenen Einwendungen erneut zu überprüfen.

Je nach Sachlage kann hierdurch eine Neubewertung oder – sofern erhebliche Verfahrensfehler vorliegen – auch eine Wiederholung der Prüfung erreicht werden.

Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Prüfungsrechtliche Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen des Verwaltungsrechts.

Erfolgreiche Einwendungen setzen regelmäßig eine genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung sowie der jeweiligen Prüfungsordnungen voraus. Gleichzeitig müssen Bewertungsfehler und Verfahrensverstöße rechtlich fundiert herausgearbeitet und nachvollziehbar begründet werden.

Als Prüfling fällt diese objektive Analyse häufig schwer, da die eigene Betroffenheit verständlicherweise im Vordergrund steht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling Krieten verfügt über langjährige Erfahrung im Prüfungsrecht und war unter anderem als Dozent an der Akademie der Polizei Hamburg tätig.

Im Rahmen zahlreicher prüfungsrechtlicher Verfahren konnten wir Bewertungs- und Verfahrensfehler erfolgreich aufdecken und erreichen, dass Prüfungsleistungen erneut bewertet oder die Punktzahl im Überdenkungsverfahren korrigiert wurde.

Grenzrang der Bestenauslese nicht erreicht – was nun?

Wer den für eine Beförderung oder den Laufbahnaufstieg erforderlichen Grenzrang nicht erreicht hat, sollte die Prüfungsentscheidung sorgfältig überprüfen lassen.

Gerade geringe Punktedifferenzen können im Rahmen der Bestenauslese erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung haben.

Nach einer umfassenden Akteneinsicht prüfen wir insbesondere,

  • ob das Prüfungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
  • ob Bewertungsmaßstäbe einheitlich angewendet wurden,
  • ob einzelne Bewertungen nachvollziehbar begründet sind,
  • ob Bewertungsfehler oder Verfahrensverstöße vorliegen.

Werden rechtlich erhebliche Fehler festgestellt, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren sowie – soweit erforderlich – auch im verwaltungsgerichtlichen Hauptsache- oder Eilverfahren.

Wir vertreten Beamtinnen und Beamte bundesweit

Unsere Kanzlei ist auf das Prüfungsrecht und das öffentliche Dienstrecht spezialisiert. Wir vertreten Beamtinnen und Beamte bundesweit bei der Anfechtung von Laufbahnprüfungen, Beförderungsprüfungen und sonstigen berufsbezogenen Prüfungen im öffentlichen Dienst.

Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten frühzeitig prüfen. Häufig entscheidet bereits die sorgfältige Aufarbeitung des Prüfungsverfahrens darüber, ob eine Neubewertung oder Wiederholung der Prüfung erreicht werden kann.

07

Auswahltests und Assessment-Center bei Beförderungen

Immer häufiger werden bei Beförderungsverfahren neben dienstlichen Beurteilungen weitere Auswahlmethoden eingesetzt. …

Immer häufiger werden bei Beförderungsverfahren neben dienstlichen Beurteilungen weitere Auswahlmethoden eingesetzt.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Auswahltests,
  • strukturierte Interviews,
  • Assessment-Center,
  • eignungsdiagnostische Verfahren oder
  • andere wissenschaftlich fundierte Auswahlmethoden.

Solche Verfahren sind nicht automatisch rechtlich unproblematisch.

Entscheidend ist insbesondere, welche Funktion der Auswahltest im konkreten Verfahren hat und ob seine Durchführung und Bewertung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Auch die zugrunde liegenden Anforderungsprofile und Auswahlkriterien können rechtlich relevant sein.

08

Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte

Ein besonders einschneidender Bereich des Beamtenrechts ist das Disziplinarrecht. …

Ein besonders einschneidender Bereich des Beamtenrechts ist das Disziplinarrecht.

Wenn dem Beamten ein Dienstvergehen vorgeworfen wird, können – abhängig von der Schwere des Vorwurfs – erhebliche Disziplinarmaßnahmen drohen.

Das Spektrum reicht von einem Verweis oder einer Geldbuße bis zur Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Gerade zu Beginn eines Disziplinarverfahrens werden häufig wichtige Weichen gestellt. Deshalb sollte insbesondere vor einer ausführlichen Stellungnahme geprüft werden, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und was sich aus der Disziplinarakte ergibt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Disziplinarverfahren.

09

Vertiefung: Disziplinarverfahren

Ein gegen eine Beamtin oder einen Beamten eingeleitetes Disziplinarverfahren stellt regelmäßig eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung …

Rechtliche Unterstützung im Disziplinarverfahren

Ein gegen eine Beamtin oder einen Beamten eingeleitetes Disziplinarverfahren stellt regelmäßig eine erhebliche persönliche und berufliche Belastung dar. Je nach Schwere des erhobenen Vorwurfs können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohen.

Gerade zu Beginn eines Disziplinarverfahrens werden häufig entscheidende Weichen für dessen weiteren Verlauf gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung kann daher maßgeblich dazu beitragen, die Rechte der betroffenen Beamtin oder des betroffenen Beamten wirksam zu schützen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Beamtinnen und Beamte bundesweit in sämtlichen Phasen des Disziplinarverfahrens – außergerichtlich und gerichtlich.

Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens, ist der Dienstherr grundsätzlich verpflichtet, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte wird hierüber regelmäßig schriftlich informiert.

Bereits nach Erhalt der Einleitungsverfügung empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Insbesondere sollte vor einer Stellungnahme geprüft werden,

  • ob überhaupt ein Dienstvergehen vorliegt,
  • ob die erhobenen Vorwürfe hinreichend belegt sind,
  • welche Rechte im Disziplinarverfahren bestehen,
  • welche Verteidigungsstrategie im konkreten Einzelfall sinnvoll ist.

Nach unserer Beauftragung übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit dem Dienstherrn, beantragen Akteneinsicht und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Rechte der Beamtin oder des Beamten

Betroffene verfügen im Disziplinarverfahren über umfangreiche Verfahrensrechte.

Hierzu gehören insbesondere

  • das Recht auf Akteneinsicht,
  • das Recht auf rechtliches Gehör,
  • die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen,
  • die Teilnahme an Zeugen- und Sachverständigenvernehmungen, soweit gesetzlich vorgesehen,
  • das Recht, sich jederzeit anwaltlich vertreten zu lassen.

Eine sorgfältige Wahrnehmung dieser Rechte ist häufig entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Disziplinarverfahren und Strafverfahren

Nicht selten werden gegen Beamtinnen und Beamte gleichzeitig strafrechtliche Ermittlungen geführt.

Zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren besteht eine enge rechtliche Verbindung. Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch im Disziplinarverfahren von erheblicher Bedeutung sein.

Deshalb sollten Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden und dienstliche Stellungnahmen stets aufeinander abgestimmt werden. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie berücksichtigt beide Verfahren gleichermaßen und vermeidet nachteilige Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis.

Mögliche Disziplinarmaßnahmen

Die Disziplinargesetze des Bundes und der Länder sehen abgestufte Disziplinarmaßnahmen vor.

Gegen aktive Beamtinnen und Beamte kommen insbesondere in Betracht:

  • Verweis,
  • Geldbuße,
  • Kürzung der Dienstbezüge,
  • Zurückstufung,
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Gegen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte können insbesondere folgende Maßnahmen verhängt werden:

  • Kürzung des Ruhegehalts,
  • Aberkennung des Ruhegehalts.

Welche Maßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich insbesondere nach der Schwere des Dienstvergehens und den persönlichen Umständen der betroffenen Person.

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stellt die schwerste disziplinarrechtliche Sanktion dar.

Sie kommt in Betracht, wenn durch ein schwerwiegendes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren gegangen ist.

Vor einer solchen Maßnahme ist eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls erforderlich. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Art und Schwere des Dienstvergehens,
  • bisheriges dienstliches Verhalten,
  • Persönlichkeit der Beamtin oder des Beamten,
  • persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse,
  • mögliche Milderungsgründe,
  • Nachtatverhalten.

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt eine umfassende Einzelfallprüfung. Insbesondere psychische Belastungen, außergewöhnliche Lebenssituationen oder persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten können im Rahmen der Bemessungsentscheidung von erheblicher Bedeutung sein.

Disziplinarklage und gerichtliches Verfahren

Soll eine Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts ausgesprochen werden, entscheidet hierüber grundsätzlich das zuständige Verwaltungsgericht im Rahmen einer Disziplinarklage.

Wir vertreten Sie während des gesamten gerichtlichen Verfahrens und prüfen insbesondere,

  • die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Disziplinarverfahrens,
  • die Beweiswürdigung,
  • die Verhältnismäßigkeit der beantragten Maßnahme,
  • mögliche Verfahrensfehler,
  • die Berücksichtigung entlastender Umstände.

Unser Ziel ist es, unverhältnismäßige Disziplinarmaßnahmen abzuwehren oder eine mildere Maßnahme zu erreichen.

Rechtsmittel gegen Disziplinarmaßnahmen

Gegen Disziplinarverfügungen, mit denen beispielsweise ein Verweis, eine Geldbuße oder die Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen wird, bestehen – abhängig vom jeweils anwendbaren Bundes- oder Landesrecht – regelmäßig Rechtsschutzmöglichkeiten.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage und vertreten Ihre Interessen sowohl im behördlichen als auch im gerichtlichen Verfahren.

Unsere Vertretung im Disziplinarrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Beamten- und Disziplinarrecht. Wir vertreten Beamtinnen und Beamte aller Laufbahnen bundesweit gegenüber Dienstherrn, Disziplinarbehörden und Verwaltungsgerichten.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann entscheidend dazu beitragen, Verfahrensfehler aufzudecken, belastende Maßnahmen abzuwenden und Ihre beamtenrechtliche Stellung wirksam zu schützen.

Lassen Sie ein gegen Sie eingeleitetes Disziplinarverfahren frühzeitig rechtlich überprüfen. Gerade in diesem Verfahrensstadium werden häufig die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf gestellt.

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Rechtsschutz im Beamtenrecht

Beamtenrechtliche Streitigkeiten werden häufig vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. …

Beamtenrechtliche Streitigkeiten werden häufig vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen.

Dabei kommen – abhängig von der konkreten Situation – unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten in Betracht:

  • Widerspruch,
  • Anfechtungsklage,
  • Verpflichtungsklage,
  • allgemeine Leistungsklage,
  • einstweiliger Rechtsschutz,
  • Konkurrentenstreitverfahren,
  • disziplinargerichtliche Verfahren.

Welcher Rechtsbehelf der richtige ist, hängt von der konkreten Maßnahme und dem jeweils anwendbaren Bundes- oder Landesrecht ab.

Gerade deshalb sollte nicht vorschnell ein bestimmter Rechtsbehelf gewählt werden. Zunächst muss geklärt werden, welche Entscheidung angegriffen werden soll und welches Ziel erreicht werden soll.

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Warum frühzeitige Beratung im Beamtenrecht wichtig ist

Im Beamtenrecht können kurze Fristen und besondere Verfahrensanforderungen eine erhebliche Rolle spielen. …

Im Beamtenrecht können kurze Fristen und besondere Verfahrensanforderungen eine erhebliche Rolle spielen.

Das gilt insbesondere bei Beförderungsverfahren und Konkurrentenstreitigkeiten. Aber auch bei dienstlichen Beurteilungen, Versetzungen, Abordnungen, Maßnahmen zur Feststellung der Dienstfähigkeit und Disziplinarverfahren kann ein frühzeitiges Vorgehen entscheidend sein.

Eine rechtliche Prüfung sollte deshalb möglichst nicht erst dann erfolgen, wenn bereits eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Oft ist es sinnvoller, bereits auf eine angekündigte oder bevorstehende Maßnahme zu reagieren, bevor sich die Situation verfestigt.

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Beamtenrechtliche Beratung durch unsere Kanzlei

Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte in sämtlichen Bereichen des Beamtenrechts und öffentlichen Dienstrechts. …

Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte in sämtlichen Bereichen des Beamtenrechts und öffentlichen Dienstrechts.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht
  • Konkurrentenstreit und Beförderungsverfahren
  • dienstliche Beurteilungen
  • Auswahlverfahren und Auswahltests
  • Versetzung und Abordnung
  • Umsetzung
  • Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit
  • amtsärztliche Untersuchungen
  • Laufbahnprüfungen
  • Disziplinarverfahren
  • Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten

Rechtsanwalt Christian Reckling Krieten ist auf das öffentliche Recht spezialisiert und berät und vertritt Beamtinnen und Beamte bundesweit.

Wenn Sie eine beamtenrechtliche Entscheidung überprüfen lassen möchten oder Ihnen eine konkrete Maßnahme Ihres Dienstherrn angekündigt wurde, sollten Sie frühzeitig klären lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Unsicher, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt?

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