Kanzlei

Mandatierung

Vom ersten Kontakt bis zur Beauftragung: So arbeiten wir mit Ihnen zusammen – bundesweit, überwiegend schriftlich und mit einer ehrlichen Einschätzung vorab.

Kostenlose Erstberatung bei Examensanfechtung Jura und Studienplatzklage.

Drei Schritte bis zum Mandat.

Sie schildern uns Ihren Fall – über das Kontaktformular, telefonisch oder als Online-Termin. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und sagen Ihnen offen, ob sich ein Vorgehen lohnt. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

Ob und welche Kosten entstehen, erfahren Sie vorab. Bei Examensanfechtung Jura und Studienplatzklage ist die Erstberatung kostenlos.

Mandatierung

Alles Wichtige zur Beauftragung.

Öffnen Sie die Abschnitte, die Sie betreffen.

01

So läuft es ab: vom Erstkontakt zur Beauftragung

Nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder buchen Sie direkt einen Termin. Schildern Sie kurz, was passiert ist, und nennen Sie das …
  1. Fall schildern

    Nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite oder buchen Sie direkt einen Termin. Schildern Sie kurz, was passiert ist, und nennen Sie das Datum des Bescheids – daraus ergeben sich die Fristen.

  2. Ersteinschätzung

    Wir prüfen die Erfolgsaussichten und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück. Das Gespräch führen wir per Telefon oder Video-Call (alfaview, Server in Deutschland); eine Anreise ist nicht nötig. Hat ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg, sagen wir Ihnen das offen.

  3. Beauftragung

    Entscheiden Sie sich für eine Vertretung, erhalten Sie von uns eine Vollmacht und – je nach Rechtsgebiet – eine Honorarvereinbarung. Mit Ihrer Vollmacht werden wir sofort tätig.

Was Sie bereithalten sollten

  • Den Prüfungs- oder Ablehnungsbescheid mit Datum
  • Bisherige Schreiben des Prüfungsamts, der Hochschule oder des Dienstherrn
  • Ihre Fragen und das Ziel, das Sie erreichen möchten
02

Kostenlose Erstberatung: wann sie gilt

Bei Examensanfechtung Jura und Studienplatzklage ist die Erstberatung kostenlos. In den übrigen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung 190,00 EUR …

Bei Examensanfechtung Jura und Studienplatzklage ist die Erstberatung kostenlos. In den übrigen Rechtsgebieten kostet die Erstberatung 190,00 EUR zzgl. MwSt. (§ 34 RVG).

03

Was nach der Beauftragung passiert

Mit Ihrer Vollmacht legen wir – soweit erforderlich – zunächst fristwahrend Widerspruch ein und beantragen umfassende Akteneinsicht. Anschließend …

Mit Ihrer Vollmacht legen wir – soweit erforderlich – zunächst fristwahrend Widerspruch ein und beantragen umfassende Akteneinsicht. Anschließend prüfen wir die Unterlagen, bei Prüfungsverfahren insbesondere die Klausuren, Voten und Gutachten der Prüfenden.

Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Gemeinsam entscheiden wir über das weitere Vorgehen – von der ausführlichen Widerspruchsbegründung über das Überdenkungsverfahren bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Die gesamte Korrespondenz mit Prüfungsamt, Hochschule oder Dienstherrn übernehmen wir. Sie erhalten von uns die wesentlichen Schreiben und Fristen zur Kenntnis.

04

Kosten und Honorar

Was das Mandat kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung: Wir rechnen grundsätzlich nach Stunden oder Pauschalen ab. Eine Honorarvereinbarung kann …

Was das Mandat kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung: Wir rechnen grundsätzlich nach Stunden oder Pauschalen ab. Eine Honorarvereinbarung kann von der gesetzlichen Vergütung abweichen. Die Höhe vereinbaren wir individuell, abhängig von Umfang und Schwierigkeit Ihres Falls.

Beispiel Studienplatzklage

  • Außerkapazitärer Zulassungsantrag: 250,00 EUR pauschal je Hochschule
  • Studienplatzklage: 1.000,00 EUR für die erste Hochschule, 900,00 EUR für jede weitere
  • Mündliche Verhandlung: zusätzlich 250,00 EUR je Stunde
  • Gerichtskosten nach Streitwert (meist 2.500 bis 5.000 EUR je Studienplatz): im Eilverfahren ca. 188,25 bis 255,75 EUR

Im Erfolgsfall übernimmt die Hochschule in der Regel die Gerichtskosten sowie die gesetzliche Anwaltsvergütung , wie sie nach RVG angefallen wäre. Die übrig bleibende Differenz wird nicht übernommen. Bei Unterliegen tragen Sie die Gerichtskosten und Ihre eigenen Anwaltskosten.

05

Rechtsschutzversicherung

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Versicherungen decken verwaltungsrechtliche Streitigkeiten …

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Versicherungen decken verwaltungsrechtliche Streitigkeiten ab, aber nicht alle. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Die Deckungsanfrage übernehmen wir aus Kapazitätsgründen nicht. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten des beabsichtigten Verfahrens übernimmt. Welche Angaben und Unterlagen dafür erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrer Versicherung. Bei Fragen unterstützen wir Sie selbstverständlich.

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen erstatten in der Regel nur die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, nicht ein darüber hinausgehendes Pauschalhonorar. Die Differenz tragen Sie dann selbst. Wir helfen Ihnen gern, das im Vorfeld einzuschätzen.

06

Zusammenarbeit im Mandat

Wir vertreten Sie bundesweit. Prüfungs- und verwaltungsrechtliche Verfahren werden überwiegend schriftlich geführt – eine Anreise ist in der Regel …

Wir vertreten Sie bundesweit. Prüfungs- und verwaltungsrechtliche Verfahren werden überwiegend schriftlich geführt – eine Anreise ist in der Regel nicht erforderlich. Die Abstimmung läuft per E-Mail, Telefon oder Video-Call, ein persönlicher Termin ist auf Wunsch möglich.

Ihre Unterlagen und Ihr Fall werden vertraulich behandelt. Wer Ihr Verfahren bearbeitet, erfahren Sie mit der Beauftragung. Wir arbeiten grundsätzlich mit dem 4-Augen-Prinzip, was aber nicht bedeutet, dass Sie zwei Anwälte zahlen müssen.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück — unverbindlich und vertraulich.

Anfrage senden

Je früher Sie sich melden, desto besser lassen sich Fristen wahren.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Details in der Datenschutzerklärung. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Was Sie erwartet

  • Ehrliche Einschätzung statt unrealistischer Versprechen — hat ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg, sagen wir Ihnen das offen.
  • Fristen im Blick — gegen Bescheide läuft regelmäßig eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
  • Bundesweite Vertretung — Verfahren werden überwiegend schriftlich geführt, eine Anreise ist meist nicht erforderlich.
  • Spezialisierte Kanzlei — Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht und Schulrecht.

Wir prüfen Ihre Anfragen persönlich.

Lieber direkt? 040 2372433822 info@rk-legal.de