Hochschulrecht
Promotionsrecht – Ärger im Promotionsverfahren? Wir klären Ihre Rechte.
Plagiatsvorwurf, drohende Entziehung des Doktorgrades oder Streit mit der Fakultät: Wir beraten und vertreten Promovierende und Promovierte.
Promotionsrecht: Promotion erfolgreich absichern und den Doktorgrad verteidigen
Eine Promotion ist der Abschluss eines anspruchsvollen wissenschaftlichen Qualifikationsverfahrens. Entsprechend weitreichend können die rechtlichen Folgen sein, wenn es zu Streitigkeiten über die Dissertation, das Promotionsverfahren oder den Doktorgrad kommt.
Wir beraten und vertreten Promovierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie bereits promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in allen wichtigen Fragen des Promotionsrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung gegen Plagiatsvorwürfe, Täuschungsvorwürfe und Verfahren zur Entziehung oder Aberkennung des Doktorgrades.
Dabei kommt es häufig auf eine genaue rechtliche und wissenschaftliche Einordnung der konkreten Vorwürfe an. Nicht jede fehlerhafte Zitierweise ist ein Plagiat und nicht jede wissenschaftliche Unsauberkeit rechtfertigt die Entziehung eines Doktorgrades.
Unsicher, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt?
Promotionsrecht
Alles Wichtige im Detail.
Öffnen Sie die Abschnitte, die Sie betreffen.
01
Plagiatsvorwurf gegen die Dissertation
Plagiatsvorwürfe können für Promovierende und bereits promovierte Wissenschaftler erhebliche Konsequenzen haben.
Sie können beispielsweise durch
- eine Universität,
- eine Fakultät,
- einen Promotionsausschuss,
- eine Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis oder
- externe Plagiatsprüfungen
aufgeworfen werden.
Besonders sensibel sind Fälle, in denen ein Plagiatsvorwurf öffentlich erhoben oder durch sogenannte Plagiatsjäger verbreitet wird.
Die rechtliche Bewertung darf dabei nicht bei der Feststellung einzelner Textübereinstimmungen stehen bleiben.
Entscheidend ist vielmehr, welche Passagen tatsächlich übernommen wurden, aus welcher Quelle sie stammen, ob die Übernahme kenntlich gemacht wurde und welche Bedeutung die betreffenden Passagen für die wissenschaftliche Eigenleistung der Dissertation haben.
Auch Umfang und Gewicht der beanstandeten Stellen können für die rechtliche Bewertung eine erhebliche Rolle spielen.
02
Nicht jede Textübereinstimmung ist ein Plagiat
Eine Dissertation muss sich mit dem vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisstand auseinandersetzen. Deshalb ist es selbstverständlich zulässig und häufig sogar erforderlich, auf bestehende wissenschaftliche Arbeiten Bezug zu nehmen und deren Inhalte darzustellen.
Problematisch wird eine Übernahme insbesondere dann, wenn fremde wissenschaftliche Leistungen als eigene erscheinen, ohne dass ihre Herkunft ausreichend kenntlich gemacht wird.
Dabei muss jedoch genau unterschieden werden.
Nicht jede wörtliche oder inhaltliche Übereinstimmung bedeutet automatisch, dass eine Dissertation ein Plagiat enthält. Ebenso führt nicht jeder Fehler beim Zitieren automatisch zur Entziehung des Doktorgrades.
Für die rechtliche Bewertung kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
03
Selbstplagiat und eigene Vorarbeiten
Besondere Fragen stellen sich, wenn Passagen aus eigenen früheren Veröffentlichungen in die Dissertation übernommen wurden.
Der Begriff „Selbstplagiat“ wird dabei teilweise sehr weit verwendet. Juristisch entscheidend ist jedoch nicht allein, ob sich Textpassagen bereits in einer früheren Veröffentlichung des Doktoranden finden.
Vielmehr ist zu prüfen, welche wissenschaftliche Leistung bereits veröffentlicht wurde, welche Funktion die frühere Veröffentlichung hatte und ob durch die Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbracht wurde.
Auch hier gilt deshalb: Eine Textübereinstimmung allein beantwortet noch nicht die Frage, ob tatsächlich eine Täuschung vorliegt.
04
Verfahren zur Entziehung oder Aberkennung des Doktorgrades
Besonders einschneidend ist ein Verfahren, wenn die Universität oder Fakultät die Entziehung des Doktorgrades prüft.
Ein solches Verfahren kann beispielsweise aufgrund von Plagiats- oder Täuschungsvorwürfen eingeleitet werden.
Für Betroffene steht dabei viel auf dem Spiel. Neben dem Verlust des akademischen Grades können je nach Einzelfall auch berufliche und persönliche Konsequenzen entstehen.
Deshalb sollte auf ein entsprechendes Schreiben der Hochschule nicht vorschnell oder ohne rechtliche Prüfung reagiert werden.
Wir prüfen insbesondere:
- welche konkreten Vorwürfe erhoben werden,
- auf welche Textstellen oder Quellen sich die Vorwürfe beziehen,
- welche wissenschaftlichen Leistungen tatsächlich betroffen sind,
- welche Anforderungen die einschlägige Promotionsordnung stellt,
- welche Verfahrensvorschriften einzuhalten sind,
- ob die Hochschule den Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und
- ob die Voraussetzungen für eine Entziehung oder Aberkennung des Doktorgrades tatsächlich vorliegen.
05
Gute wissenschaftliche Praxis und Promotionsrecht
Im Promotionsrecht überschneiden sich wissenschaftliche Standards und rechtliche Anforderungen.
Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis spielen insbesondere bei Plagiats- und Täuschungsvorwürfen eine wichtige Rolle. Sie ersetzen jedoch nicht die rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Gerade deshalb sollte zwischen einem wissenschaftlich problematischen Verhalten und einer rechtlich erheblichen Täuschung unterschieden werden.
Entscheidend ist nicht allein, ob ein Fehler festgestellt werden kann, sondern auch, welche Bedeutung dieser Fehler für die wissenschaftliche Eigenleistung der Dissertation besitzt und welche Rechtsfolgen die einschlägigen Vorschriften daran knüpfen.
06
Plagiatsprüfung und Plagiatssoftware
Die zunehmende Nutzung von Plagiatssoftware und die Tätigkeit privater Plagiatsplattformen haben die Überprüfung wissenschaftlicher Arbeiten erheblich verändert.
Ein automatisiert ermittelter Treffer ist allerdings zunächst nur eine Textübereinstimmung.
Ob daraus tatsächlich ein Plagiatsvorwurf folgt, muss anschließend fachlich und rechtlich geprüft werden.
Dabei können beispielsweise folgende Fragen entscheidend sein:
- Stammt die betreffende Passage tatsächlich aus der angegebenen Quelle?
- Wurde die Quelle an anderer Stelle korrekt angegeben?
- Handelt es sich um Allgemeinwissen oder einen anerkannten wissenschaftlichen Standard?
- Ist die konkrete Übernahme für die wissenschaftliche Eigenleistung der Dissertation relevant?
- Handelt es sich um eine eigene frühere Veröffentlichung?
- Welche Bedeutung hat die betreffende Passage für die zentrale wissenschaftliche Aussage der Arbeit?
Gerade deshalb sollte ein Plagiatsbericht niemals ungeprüft mit einer rechtlichen Feststellung gleichgesetzt werden.
07
Stellungnahme zu einem Plagiatsvorwurf
Wenn eine Hochschule Sie mit konkreten Plagiatsvorwürfen konfrontiert und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, sollte diese Möglichkeit sorgfältig genutzt werden.
Eine vorschnelle Einräumung kann ebenso problematisch sein wie eine pauschale Zurückweisung sämtlicher Vorwürfe.
Sinnvoll ist vielmehr eine systematische Prüfung jeder einzelnen beanstandeten Passage.
Dabei kann es beispielsweise darum gehen, zwischen tatsächlichen Übernahmen, zulässigen Zitaten, allgemein anerkanntem Wissen, eigenen Vorarbeiten und wissenschaftlich eigenständigen Leistungen zu unterscheiden.
Eine solche differenzierte Betrachtung kann entscheidend dafür sein, wie die Hochschule den Sachverhalt rechtlich bewertet.
08
Promotionsverfahren und Streit mit der Universität
Das Promotionsrecht betrifft nicht nur Plagiatsverfahren.
Wir beraten auch bei anderen rechtlichen Problemen rund um die Promotion, insbesondere bei
- der Zulassung zur Promotion,
- Streitigkeiten über die Promotionsvoraussetzungen,
- der Annahme oder Ablehnung einer Dissertation,
- Problemen mit dem Promotionsausschuss,
- der Bewertung einer Dissertation,
- der mündlichen Prüfung bzw. Disputation,
- dem Nichtbestehen der Disputation,
- Fragen zur Promotionsordnung,
- dem Ausschluss vom Promotionsverfahren,
- Täuschungs- und Plagiatsvorwürfen,
- Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades und
- Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Hochschule.
09
Promotion nicht nur wissenschaftlich, sondern auch rechtlich absichern
Promotionsverfahren sind wissenschaftlich anspruchsvoll und rechtlich komplex. Die maßgeblichen Regelungen finden sich häufig nicht in einem einheitlichen Gesetz, sondern insbesondere in den jeweiligen Promotionsordnungen und den allgemeinen hochschulrechtlichen Vorschriften.
Deshalb ist eine genaue Prüfung des konkreten Promotionsverfahrens und der jeweils einschlägigen Regelungen erforderlich.
Wir vertreten bundesweit Promovierende in sämtlichen Verfahrensstadien der Promotion.
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