Für Hochschulen

Privathochschulrecht

Rechtssichere Beratung für privat staatlich anerkannte Hochschulen – von der staatlichen Anerkennung bis zum laufenden Hochschulbetrieb.

Rechtssichere Beratung für privat staatlich anerkannte Hochschulen

Privat staatlich anerkannte Hochschulen nehmen im deutschen Hochschulsystem eine zunehmend bedeutende Stellung ein. Sie ergänzen das Angebot der staatlichen Hochschulen durch innovative Studienkonzepte, internationale Ausrichtung und eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis.

Gleichzeitig unterliegen private Hochschulen umfangreichen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Anforderungen. Von der staatlichen Anerkennung über die Akkreditierung von Studiengängen bis hin zur Gestaltung rechtssicherer Prüfungsordnungen und Studienverträge bestehen zahlreiche rechtliche Herausforderungen.

Wir beraten privat staatlich anerkannte Hochschulen bundesweit in sämtlichen Fragen des Hochschulrechts und entwickeln praxisgerechte sowie rechtssichere Lösungen für den Hochschulbetrieb.

Leistungen

Wobei wir private Hochschulen unterstützen.

Öffnen Sie die Abschnitte, die Sie betreffen.

01

Staatliche Anerkennung und Akkreditierung

Der Betrieb einer privaten Hochschule setzt regelmäßig eine staatliche Anerkennung nach dem jeweiligen Landeshochschulrecht voraus. Darüber hinaus …

Der Betrieb einer privaten Hochschule setzt regelmäßig eine staatliche Anerkennung nach dem jeweiligen Landeshochschulrecht voraus. Darüber hinaus müssen Studiengänge die hochschulrechtlichen Anforderungen an Qualitätssicherung und Akkreditierung erfüllen.

Bereits im Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren unterstützen wir Hochschulträger insbesondere bei

  • der rechtlichen Begleitung des Anerkennungsverfahrens
  • der Vorbereitung von Akkreditierungsverfahren
  • der Erstellung und Prüfung hochschulrechtlicher Satzungen
  • der Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden und Akkreditierungsstellen

Eine frühzeitige rechtliche Begleitung trägt dazu bei, Verzögerungen und rechtliche Risiken im Anerkennungsverfahren zu vermeiden.

02

Hochschulsatzungen und Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen gehören zu den wichtigsten Regelwerken einer Hochschule. Sie bilden die Grundlage sämtlicher Prüfungsverfahren und müssen den …

Prüfungsordnungen gehören zu den wichtigsten Regelwerken einer Hochschule. Sie bilden die Grundlage sämtlicher Prüfungsverfahren und müssen den Vorgaben des jeweiligen Landeshochschulrechts sowie den allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsätzen entsprechen.

Unklare oder rechtswidrige Regelungen können erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Prüfungsbetrieb haben und Prüfungsentscheidungen angreifbar machen.

Wir unterstützen Hochschulen insbesondere bei

  • der vollständigen Neuerstellung von Prüfungsordnungen
  • der Überarbeitung bestehender Satzungen
  • der Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben
  • der rechtlichen Prüfung einzelner Regelungen
  • der Entwicklung rechtssicherer Prüfungsverfahren

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältig ausgearbeitete Prüfungsordnung wesentlich zur Rechtssicherheit des Hochschulbetriebs beiträgt.

03

Transparenz gegenüber Studierenden

Private Hochschulen sind verpflichtet, Studieninteressierte und Studierende umfassend über ihre Studienangebote zu informieren. …

Private Hochschulen sind verpflichtet, Studieninteressierte und Studierende umfassend über ihre Studienangebote zu informieren.

Hierzu gehören insbesondere

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Studiengebühren
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Studieninhalte
  • Studiendauer
  • Prüfungsmodalitäten

Eine transparente Information schafft Vertrauen und reduziert spätere rechtliche Auseinandersetzungen.

04

Qualitätssicherung

Ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Hochschulentwicklung. …

Ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Hochschulentwicklung.

Hierzu gehören insbesondere

  • regelmäßige Evaluationen der Lehre
  • interne Qualitätssicherungsverfahren
  • Fortbildung des wissenschaftlichen Personals
  • kontinuierliche Weiterentwicklung der Studiengänge
  • Zusammenarbeit mit externen Gutachterinnen und Gutachtern

Wir beraten Hochschulen bei der rechtssicheren Ausgestaltung ihrer Qualitätssicherungssysteme und begleiten deren Umsetzung.

05

Studienverträge

Der Studienvertrag bildet die zivilrechtliche Grundlage des Studiums an einer privaten Hochschule. …

Der Studienvertrag bildet die zivilrechtliche Grundlage des Studiums an einer privaten Hochschule.

Da Studienverträge regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten, unterliegen sie insbesondere der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Unwirksame Vertragsklauseln können erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen für Hochschulen haben.

Wir erstellen und prüfen Studienverträge insbesondere hinsichtlich

  • Studiengebühren
  • Zahlungsmodalitäten
  • Vertragslaufzeiten
  • Kündigungsregelungen
  • Rücktrittsrechten
  • Leistungsänderungen
  • Datenschutz
  • Haftungsregelungen

Ziel ist eine ausgewogene und rechtssichere Vertragsgestaltung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den berechtigten Interessen der Hochschule gerecht wird.

06

Prüfungsrecht

Prüfungsentscheidungen privater staatlich anerkannter Hochschulen unterliegen ebenfalls den allgemeinen Grundsätzen des Prüfungsrechts. …

Prüfungsentscheidungen privater staatlich anerkannter Hochschulen unterliegen ebenfalls den allgemeinen Grundsätzen des Prüfungsrechts.

Wir beraten Hochschulen insbesondere bei

  • der Durchführung rechtssicherer Prüfungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsentscheidungen
  • Prüfungsanfechtungen
  • Täuschungs- und Plagiatsverfahren
  • Exmatrikulationsverfahren
  • gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Durch eine rechtssichere Gestaltung der Prüfungsverfahren lassen sich viele spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

07

Datenschutz und Compliance

Hochschulen verarbeiten täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden. …

Hochschulen verarbeiten täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten von Studierenden, Beschäftigten und Lehrenden.

Wir beraten Hochschulen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich

  • datenschutzkonformer Verwaltungsprozesse
  • Prüfungsverwaltung
  • digitaler Lehr- und Lernplattformen
  • Informationspflichten
  • Einwilligungserklärungen
  • Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Darüber hinaus unterstützen wir beim Aufbau interner Compliance-Strukturen und hochschulinterner Organisationsprozesse.

08

Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Private Hochschulen sind verpflichtet, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie der jeweiligen Landeshochschulgesetze einzuhalten. …

Private Hochschulen sind verpflichtet, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie der jeweiligen Landeshochschulgesetze einzuhalten.

Wir beraten bei

  • der Entwicklung von Gleichstellungskonzepten
  • der rechtssicheren Gestaltung von Beschwerdeverfahren
  • Konflikten wegen Benachteiligung oder Diskriminierung
  • hochschulinternen Compliance-Richtlinien
09

Fortbildungen für Hochschulen

Neben der rechtlichen Beratung führen wir regelmäßig Fortbildungen für Hochschulleitungen, Prüfungsausschüsse, Lehrende sowie Mitarbeitende der …

Neben der rechtlichen Beratung führen wir regelmäßig Fortbildungen für Hochschulleitungen, Prüfungsausschüsse, Lehrende sowie Mitarbeitende der Hochschulverwaltung durch.

Die Veranstaltungen können sowohl als Inhouse-Schulung als auch online durchgeführt werden. Themenschwerpunkte sind unter anderem

  • Hochschulrecht
  • Prüfungsrecht
  • Datenschutz
  • Studienvertragsrecht
  • Satzungsrecht
  • Prüfungsordnungen
  • Widerspruchsverfahren
  • aktuelle Rechtsprechung
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Unsere Beratung

Wir begleiten privat staatlich anerkannte Hochschulen bundesweit in allen Bereichen des Hochschulrechts – von der Gründung über die staatliche …

Wir begleiten privat staatlich anerkannte Hochschulen bundesweit in allen Bereichen des Hochschulrechts – von der Gründung über die staatliche Anerkennung bis hin zum laufenden Hochschulbetrieb.

Durch die Verbindung von Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Verwaltungsrecht erhalten unsere Mandanten eine umfassende Beratung aus einer Hand. Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtssichere Strukturen zu schaffen und Hochschulen bei ihrer nachhaltigen Entwicklung langfristig zu begleiten.

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Was Sie erwartet

  • Praxisnah statt Paragraphen-Nebel — Lösungen, die im Hochschulalltag funktionieren.
  • Erfahrung mit privaten und staatlichen Hochschulen — von der Prüfungsordnung bis zur Akkreditierung.
  • Datenschutz und Digitalisierung aus einer Hand — DSGVO, Onlineprüfungen, KI im Prüfungswesen.
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