Hochschulrecht

Studienplatzklage – Wenn der NC im Weg steht.

Hinter einer Studienplatzklage steht oft mehr als nur ein Studienplatz. Es geht um Zukunftspläne, Ziele und den Wunsch, den eigenen Weg weiterzugehen.

Kostenlose Erstberatung zur Studienplatzklage – bundesweit.

Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort.

Sie haben eine Ablehnung von Ihrer Wunschuniversität für Ihren Wunschstudiengang bekommen? Das ist frustrierend, besonders wenn Sie wissen, dass dieser Studiengang genau das ist, was Sie sich erträumen. Aber eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Mit einer Studienplatzklage können Sie sich wehren, und das funktioniert öfter, als Sie vielleicht denken.

Wir helfen Ihnen dabei, bundesweit.

Unsicher, ob sich eine Studienplatzklage in Ihrem Fall lohnt?

Studienplatzklage

Alles Wichtige im Detail.

Öffnen Sie die Abschnitte, die Sie betreffen.

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Was ist eigentlich eine Studienplatzklage?

Wenn Sie das Abitur oder die Fachhochschulreife haben, haben Sie einen grundgesetzlich garantierten Anspruch darauf, Ihren Wunschstudiengang zu …

Wenn Sie das Abitur oder die Fachhochschulreife haben, haben Sie einen grundgesetzlich garantierten Anspruch darauf, Ihren Wunschstudiengang zu studieren. Nicht irgendeinen, sondern genau den, den Sie wollen. Das steht in Art. 12 Grundgesetz und ist kein frommer Wunsch, sondern echtes Recht.

Das Problem: Hochschulen berechnen jedes Jahr selbst, wie viele Studienplätze sie anbieten. Und diese Berechnung läuft nicht immer korrekt ab. Manche Hochschulen rechnen sich kleiner als sie eigentlich sind, weil weniger Studierende auch weniger Aufwand bedeuten. Das Ergebnis: Sie bekommen eine Absage, obwohl eigentlich noch Platz für Sie wäre.

Das ist nicht nur ärgerlich, das ist rechtswidrig.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Im Rahmen einer Studienplatzklage schauen wir uns zwei Dinge genau an: …

Im Rahmen einer Studienplatzklage schauen wir uns zwei Dinge genau an:

Die Kapazitätsberechnung der Hochschule

Hat die Uni sich zu Unrecht kleingerechnet? Stehen eigentlich mehr Plätze zur Verfügung als angegeben? Wenn ja, versuchen wir, Ihnen einen davon zu holen.

Das Auswahlverfahren

Hat die Hochschule beim Auswahlverfahren Fehler gemacht und jemand anderen zu Unrecht vorgezogen? Auch das lässt sich überprüfen und korrigieren. Das betrifft nicht nur NC-Fächer, sondern auch künstlerische Studiengänge und Masterstudiengänge.

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Für welche Studiengänge ist eine Studienplatzklage möglich?

Grundsätzlich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge. Besonders häufig sind Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch viele andere Studiengänge …

Grundsätzlich für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge. Besonders häufig sind Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch viele andere Studiengänge, zum Beispiel:

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Tiermedizin

Tiermedizin ist eines der härtesten Fächer, wenn es um die Zulassung geht. Bundesweit gibt es nur fünf staatliche Universitäten, die überhaupt …

Tiermedizin ist eines der härtesten Fächer, wenn es um die Zulassung geht. Bundesweit gibt es nur fünf staatliche Universitäten, die überhaupt Tiermedizin anbieten, und bewerben können Sie sich nur zum Wintersemester. Das bedeutet: Wenn es nicht klappt, warten Sie ein ganzes Jahr. Kein Wunder also, dass viele den Weg über eine Studienplatzklage gehen.

Die Studienplatzklage Tiermedizin ist möglich an:

  • FU Berlin
  • Universität Gießen
  • Tiermedizinische Hochschule Hannover
  • Universität Leipzig
  • Ludwig-Maximilians-Universität München

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Bevor es vor Gericht geht, brauchen Sie einen außerkapazitären Zulassungsantrag an jeder Hochschule, die Sie verklagen möchten. Dieser Antrag muss zusätzlich zur normalen Bewerbung gestellt werden, form- und fristgerecht.

Und genau da wird es knifflig. Manche Bundesländer verlangen den Antrag schon zum 15. Januar für das Sommersemester oder zum 15. Juli für das Wintersemester. Das heißt, Sie müssen ihn gleichzeitig mit Ihrer normalen Bewerbung stellen. Dazu kommen unterschiedliche Formvorschriften je nach Hochschule: Mal läuft es über das Online-Bewerbungsportal, mal über die Website, mal per Post. Ein kleiner Formfehler kann die ganze Klage gefährden.

Wir stellen sicher, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Das Zulassungsverfahren in Tiermedizin läuft so:

30 % der Studienplätze gehen an die Abiturbesten (Abiturbestenquote). Der sogenannte NC ist dabei keine feste Grenze, sondern die Durchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers.

10 % werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben, zum Beispiel über den Studierfähigkeitstest (TMS), eine anerkannte Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst oder einen anerkannten Preis. Welche Kriterien gelten und wie sie gewichtet werden, entscheidet jede Hochschule selbst. Hochschulstart bietet dazu eine Übersicht.

60 % vergeben die Hochschulen im eigenen Auswahlverfahren. Neben der Abiturnote zählen ähnliche Kriterien wie in der Eignungsquote. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Hochschulen.

Vorab werden außerdem Studienplätze für Härtefälle, ausländische Bewerberinnen und Bewerber sowie Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber reserviert.

Unser Rat: Früh informieren

Weil Bewerbungen und Studienplätze in Tiermedizin seit Jahren weit auseinanderfallen, lohnt es sich, sich schon im Bewerbungsverfahren genau zu informieren und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Studienplatzklage Tiermedizin. Informieren Sie sich gerne über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten, oder melden Sie sich direkt bei uns.

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Pharmazie

Der Studiengang Pharmazie gehört zu den medizinischen Studiengängen und erfreut sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. Da der Studiengang derzeit …

Der Studiengang Pharmazie gehört zu den medizinischen Studiengängen und erfreut sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. Da der Studiengang derzeit an nur 22 Hochschulen angeboten wird, besteht zu jedem Semesterstart ein Konkurrenzkampf um die wenigen und beliebten Studienplätze.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Auch im Studiengang Pharmazie hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag müssen Sie an jeder Universität stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. In manchen Bundesländern muss der Antrag bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie ihn bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen müssen. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Ebenfalls Voraussetzung für eine Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie ist an einigen Standorten die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule und über die zusätzliche Eignungsquote und damit die Teilnahme an den Studieneignungstests. Das ist jedoch nicht an allen Standorten der Fall. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich bereits im Bewerbungsverfahren ausführlich über das Bewerbungsverfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen, da Bewerbungen und Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen.

Bewerbung und Zulassungsverfahren

Im Studiengang Pharmazie werden die Studienplätze wie folgt vergeben:

30 % der Studienplätze an die Abiturbesten (AQ), weitere 10 % nach schulnotenunabhängigen Kriterien (ZEQ) und die restlichen 60 % im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).

Vorabquote

In der Vorabquote werden Studienplätze an Härtefälle, Ausländerinnen und Ausländer sowie Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber vergeben.

Abiturbestenquote (AQ)

Nach Abzug der Vorabquote werden 30 % der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben. Die Auswahlgrenze wird als NC bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine feste Grenze, sondern um die Durchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Bewerberin oder des zuletzt zugelassenen Bewerbers.

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)

10 % der Studienplätze werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. In der ZEQ kann die Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt werden. Hauptsächlich wird jedoch nach folgenden Kriterien ausgewählt: Testverfahren wie PhaST (Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest), HAM-Nat (Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge) oder TMS (Test für medizinische Studiengänge), anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit, anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich sowie anerkannter Preis. Die Hochschulen wählen die Kriterien und deren Gewichtung selbst aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

60 % der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigen die Hochschulen hauptsächlich: Testverfahren wie PhaST, TMS oder HAM-Nat, anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit, anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich sowie anerkannter Preis. Die Hochschulen wählen die Kriterien und deren Gewichtung selbst aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Pharmazie. Gerne können Sie sich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Psychologie

Psychologie gehört zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und ist an vielen Hochschulen stark zulassungsbeschränkt. Da Bewerbungen und …

Psychologie gehört zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland und ist an vielen Hochschulen stark zulassungsbeschränkt. Da Bewerbungen und Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen, ist der Weg über eine Studienplatzklage für viele Bewerberinnen und Bewerber eine echte Option.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Auch im Studiengang Psychologie hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag müssen Sie an jeder Universität stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. In manchen Bundesländern muss der Antrag bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie ihn bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen müssen. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Es ist empfehlenswert, sich bereits im Bewerbungsverfahren ausführlich über das Verfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen. Neben der Abiturnote sind im Bewerbungsverfahren inzwischen auch Motivationsschreiben, Interviews bzw. Aufnahmegespräche und Studieneignungstests relevant geworden.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für Ihren Wunsch-Studiengang Psychologie.

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Soziale Arbeit

Die Studienplatzklage im Studiengang Soziale Arbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Berufsaussichten für …

Die Studienplatzklage im Studiengang Soziale Arbeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Berufsaussichten für Absolventinnen und Absolventen stetig besser werden. Durch die demografische Entwicklung wird der Bereich sozialer Tätigkeiten zu einem immer größeren Beschäftigungsfeld, auch für Akademikerinnen und Akademiker. Zwar stellen immer mehr Hochschulen und Fachhochschulen Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit zur Verfügung, mit den steigenden Bewerberzahlen kann diese Entwicklung aber nicht vollständig mithalten.

Gute Erfolgsaussichten

Eine Studienplatzklage in Sozialer Arbeit läuft im Ablauf ähnlich ab wie in anderen Studiengängen, die Erfolgsaussichten sind hier aber deutlich besser. Das liegt sowohl am Verhältnis zwischen angebotenen Studienplätzen und Bewerberzahlen als auch daran, dass verhältnismäßig wenige Bewerberinnen und Bewerber den Weg über ein Gerichtsverfahren gehen. Häufig gelingt es, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden und Ihnen so ohne gerichtliche Entscheidung zu einem Studienplatz zu verhelfen.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Auch in Sozialer Arbeit hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Eine erfolgreiche Klage setzt neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen außerkapazitären Antrag voraus. Einen solchen Antrag müssen Sie an jeder Hochschule stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass Sie den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen müssen. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

Eine Besonderheit: Die Bewerbung im Studiengang Soziale Arbeit erfolgt direkt bei den Hochschulen oder Fachhochschulen, nicht über hochschulstart.de. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Bewerbung als auch bei der Auswahl geeigneter Studienorte.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Soziale Arbeit.

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Jura/Rechtswissenschaften

Für das Jurastudium brauchen Sie in Deutschland im Grunde nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Der NC variiert dabei zwischen 1,6 an Hochschulen …

Für das Jurastudium brauchen Sie in Deutschland im Grunde nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Der NC variiert dabei zwischen 1,6 an Hochschulen wie der FU Berlin und keinen NC-Anforderungen zum Beispiel in Greifswald. Bei einer Studienplatzklage geht es daher meistens nicht darum, ob Sie studieren können, sondern wo.

Auch wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Jura-Studienplatz stetig steigt, sind die Aussichten, einen Studienplatz per Studienplatzklage zu erhalten, sehr gut. In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich mit der Hochschule, was den Vorteil hat, dass Sie schnell und rechtssicher an Ihren Wunschstudienort kommen.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Auch hier gilt: Neben der normalen Bewerbung müssen Sie an jeder Hochschule, an der Sie klagen möchten, einen außerkapazitären Antrag stellen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass Sie den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen müssen. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

Besonderheit: Ortsbindung

Eine Besonderheit bei Jura ist die sogenannte Ortsbindung. Einige Verwaltungsgerichte verlangen, dass Sie eine besondere Bindung an Ihren Wunschstudienort nachweisen können, zum Beispiel durch Familie, Partnerschaft oder Arbeit. Die Anforderungen daran unterscheiden sich von Gericht zu Gericht. Wir halten diese Rechtsprechung für problematisch und setzen uns dafür ein, dass Sie sofort an Ihrem Wunschstudienort klagen und studieren können. Wir beraten Sie, wie Sie die besten Voraussetzungen für Ihre Klage schaffen.

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BWL/VWL/Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge haben in Deutschland nach wie vor eine große Anziehungskraft. Trotz des hohen Andrangs an den Hochschulen …

Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge haben in Deutschland nach wie vor eine große Anziehungskraft. Trotz des hohen Andrangs an den Hochschulen sind die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage in BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften sehr gut.

Der NC schwankt an deutschen Hochschulen zwischen 1,5 und zulassungsfreiem Zugang. Es kommt also sehr darauf an, wo Sie studieren möchten. Wenn Sie eine Ortsbindung haben oder einen bestimmten Wunschort, können Sie diesen trotz NC über eine Studienplatzklage erreichen.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage ist neben der normalen Bewerbung der außerkapazitäre Antrag bei den gewünschten Hochschulen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir gemeinsam alles rechtzeitig einreichen können.

Besonderheit: Ortsbindung und Hochschulauswahl

Empfehlenswert ist die Auswahl von drei bis vier Hochschulen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass einige Verwaltungsgerichte eine Ortsbindung verlangen, wenn der angestrebte Studiengang anderswo zulassungsfrei angeboten wird. Wir beraten Sie, welche Hochschulen für Ihre Klage am sinnvollsten sind und wie Sie mögliche Ortsbindungsanforderungen erfüllen.

Auch wenn die Klagebereitschaft bei BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften größer ist als in anderen Fächern, sind die Erfolgsaussichten nach wie vor sehr gut. In den meisten Fällen können weitere Studienplätze nachgewiesen werden, die dann vergeben werden.

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Lehramt

Eine Studienplatzklage im Lehramtsstudiengang hat einige Besonderheiten. Die Bewerbung läuft nicht über hochschulstart.de, sondern direkt bei den …

Eine Studienplatzklage im Lehramtsstudiengang hat einige Besonderheiten. Die Bewerbung läuft nicht über hochschulstart.de, sondern direkt bei den jeweiligen Hochschulen. Außerdem brauchen Sie in jedem der gewünschten Teilstudienfächer, also den Unterrichtsfächern und der Erziehungswissenschaft, eine eigene Zulassung. Trotz der vielen Fächerkombinationen stehen nur begrenzt viele Studienorte zur Verfügung.

Der außerkapazitäre Antrag: Der erste wichtige Schritt

Der Ablauf einer Studienplatzklage in Lehramt ist ähnlich wie in anderen Studiengängen. Auch hier ist der außerkapazitäre Antrag der erste wichtige Schritt. Einen solchen Antrag müssen Sie an jeder Hochschule stellen, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Die Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland, in vielen Fällen gilt der 15. Januar für das Sommersemester bzw. der 15. Juli für das Wintersemester. Das bedeutet, dass Sie den Antrag bereits gleichzeitig mit der Bewerbung stellen müssen. Auch die Formanforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

Gute Erfolgsaussichten

Bei Studienplatzklagen in Lehramt kommt es überdurchschnittlich häufig zu einem Vergleich mit der Hochschule. Das bedeutet, dass ein Studienplatz ohne streitige Entscheidung des Verwaltungsgerichts vergeben wird — schnell und unkompliziert.

Ihr Studiengang ist nicht dabei und Sie sind sich nicht sicher, ob eine Studienplatzklage bei Ihrem Wunschstudiengang auch funktioniert? Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage bei jedem Studiengang möglich. Falls Sie aber noch einmal sichergehen möchten, schreiben Sie uns einfach ganz unverbindlich über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie wir die Chancen einschätzen.

Ihr Studiengang ist nicht dabei?

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Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in Ihrem Fall relevant sind. Anschließend erfolgt regelmäßig die Stellung sogenannter …

Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in Ihrem Fall relevant sind. Anschließend erfolgt regelmäßig die Stellung sogenannter außerkapazitärer Zulassungsanträge. Erst danach wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.

Eine Studienplatzklage erfordert immer eine individuelle Betrachtung, insbesondere im Hinblick auf:

  • Studiengang
  • Bundesland
  • Fristen
  • Anzahl der Hochschulen
  • Erfolgsaussichten
  • Kostenrisiken

Es führt natürlich nicht jede Studienplatzklage zum Erfolg. Wichtig ist deshalb eine ehrliche Einschätzung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie eine transparente Darstellung möglicher Kosten und Risiken.

Im Rahmen eines ersten Gesprächs besprechen wir Ihre individuelle Situation, den bisherigen Bewerbungsverlauf sowie mögliche nächste Schritte rund um eine Studienplatzklage. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Ihren gewünschten Studienplatz doch noch zu erreichen.

  1. Schritt 1: Die Bewerbung

    Alles beginnt mit der regulären Bewerbung. Für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie läuft die Bewerbung über das Portal hochschulstart.de der Stiftung für Hochschulzulassung. Für viele andere Studiengänge ebenfalls. Nur in wenigen Fächern bewerben Sie sich noch direkt bei der Hochschule.

    Die Fristen sind unbedingt einzuhalten:

    Sommersemester: 15. Januar · Wintersemester: 15. Juli

    Informieren Sie sich außerdem, ob Sie Ihre Chancen durch Zusatztests verbessern können. Der TMS (Test für medizinische Studiengänge), der HAM-Nat, HAM-SJT oder HAM-Man können in bestimmten Studiengängen einen echten Unterschied machen. Wir beraten Sie gerne dazu.

  2. Schritt 2: Der außerkapazitäre Antrag

    Zunächst wird geprüft, welche Hochschulen und Fristen in Ihrem Fall relevant sind. Parallel zur normalen Bewerbung müssen Sie an jeder Hochschule, an der Sie klagen möchten, einen außerkapazitären Zulassungsantrag stellen. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne diesen Antrag ist eine Studienplatzklage nicht möglich.

    Die Fristen sind dieselben wie bei der regulären Bewerbung, also 15. Januar bzw. 15. Juli. Formvorschriften unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule: manchmal online, manchmal per Post. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.

    Wird der Antrag abgelehnt, muss dagegen Widerspruch oder Klage erhoben werden. An einigen Hochschulen ist zusätzlich ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erforderlich, dabei gilt eine Frist von einem Monat. Wir sagen Ihnen, wann das nötig ist.

  3. Schritt 3: Das gerichtliche Eilverfahren

    Erst nachdem der außerkapazitäre Antrag gestellt wurde, wird entschieden, ob gerichtliche Schritte sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind. Das Eilverfahren ist das Herzstück der Studienplatzklage. Dabei beantragen wir beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht soll feststellen, dass die Hochschule mehr Studienplätze anbieten kann als angegeben, und sie dazu verpflichten.

    Wichtig: Der Antrag darf weder zu früh noch zu spät gestellt werden. Zu früh bedeutet, dass das Gericht kein Eilbedürfnis sieht und den Antrag ablehnt. Zu spät kann bedeuten, dass das Gericht für den Studiengang bereits entschieden hat.

    Die Gerichte fordern zunächst die Kapazitätsunterlagen der Hochschule an und warten in der Regel den Vorlesungsbeginn ab. Ab dann kann eine Entscheidung zwischen einigen Wochen und dem Ende des ersten Semesters dauern. Geduld ist gefragt.

    Das Verfahren endet entweder durch einen Vergleich oder einen gerichtlichen Beschluss. Beim Vergleich bietet die Hochschule freiwillig einen Studienplatz an. Das kommt vor allem in weniger umkämpften Studiengängen vor. In hart umkämpften Fächern muss meist der Beschluss abgewartet werden. Stellt das Gericht fest, dass noch Plätze vorhanden sind, werden diese entweder verlost oder nach den Kriterien der Hochschule vergeben.

  4. Schritt 4: Das Beschwerdeverfahren

    Wenn das Eilverfahren negativ ausgegangen ist, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein Beschwerdeverfahren sinnvoll ist. Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten spielen dabei eine Rolle.

    Umgekehrt kann auch die Hochschule gegen einen für Sie positiven Beschluss Beschwerde einlegen. Das passiert selten, ist aber möglich. In diesem Fall begleiten wir Sie auch durch dieses Verfahren.

Sie möchten Ihre Situation besprechen?

FAQ

Häufige Fragen zur Studienplatzklage

Kann ich klagen, obwohl mein NC nicht gut genug ist?

Ja. Die Studienplatzklage läuft außerhalb des regulären Vergabeverfahrens. Ihr NC spielt dabei in der Regel keine Rolle, weil es nicht um die Vergabe vorhandener Plätze geht, sondern um die Überprüfung der Kapazitätsberechnung der Hochschule. Allerdings kann Ihre Abiturnote bei der Platzvergabe am Ende wieder relevant werden, wenn das Gericht nachberechnete Plätze nach den Kriterien der Hochschule vergibt.

Muss ich mich vorher bei hochschulstart.de beworben haben?

Nicht zwingend. Die Studienplatzklage richtet sich gegen die Kapazitätsberechnung der Hochschule, nicht gegen das Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Voraussetzung ist aber, dass Sie einen außerkapazitären Antrag form- und fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule gestellt haben. In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Bewerbung über hochschulstart.de erforderlich. Das klären wir gemeinsam.

Wann muss ich spätestens aktiv werden?

So früh wie möglich. In manchen Bundesländern müssen die außerkapazitären Anträge bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden, also gleichzeitig mit der normalen Bewerbung. Wer diese Fristen verpasst, muss bis zum nächsten Semester warten. Melden Sie sich lieber zu früh als zu spät bei uns.

Wie lange dauert das Verfahren?

Im Eilverfahren können wenige Wochen bis einige Monate vergehen. Die meisten Gerichte warten den Vorlesungsbeginn ab und entscheiden dann innerhalb der ersten zwei bis vier Vorlesungswochen. Muss das Hauptsacheverfahren entschieden werden, kann es bis zu zwölf Monate dauern. In der Regel hat aber schon der Eilantrag Erfolg.

Was ist ein Losverfahren?

Wenn das Gericht nachberechnet, dass noch außerkapazitäre Studienplätze vorhanden sind, diese aber nicht für alle erfolgreichen Klägerinnen und Kläger reichen, werden die Plätze oft verlost. Sie haben also eine Chance, aber keine Garantie. Einige Gerichte wenden stattdessen die Kriterien der Hochschule an.

Findet der Termin in Hamburg statt?

Nein. Alles läuft per E-Mail, Telefon oder Videocall. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.

Merken meine Kommilitonen oder Professoren, dass ich eingeklagt habe?

In der Regel nicht. Weder Ihre Professoren noch Ihre Kommilitonen erfahren normalerweise, wie Sie Ihren Studienplatz bekommen haben. Sie dürfen durch eine Studienplatzklage auch in keiner Weise schlechtergestellt werden.

Kann ich gleichzeitig an mehreren Hochschulen klagen?

Ja, und das ist sogar empfehlenswert, weil es Ihre Chancen erhöht. Je mehr Hochschulen Sie einbeziehen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine davon einen Fehler in der Kapazitätsberechnung gemacht hat.

Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten setzen sich aus unserem Honorar und den Gerichtskosten zusammen.

Unser Honorar: Außerkapazitäre Zulassungsanträge kosten 250,00 EUR pauschal je Hochschule. Die Studienplatzklage selbst kostet 1.000,00 EUR für die erste Hochschule und 900,00 EUR für jede weitere. Sollte eine mündliche Verhandlung stattfinden, wird zusätzlich ein Stundenhonorar von 250,00 EUR berechnet. Die genauen Details besprechen wir aber noch einmal, und Sie finden sie auch in unserer Honorarvereinbarung.

Gerichtskosten: Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, den das Gericht selbst festsetzt. Der Streitwert liegt je nach Verwaltungsgericht meist zwischen 2.500 und 5.000 EUR pro Studienplatz. Bei einem Streitwert von 2.500 EUR betragen die Gerichtskosten im Eilverfahren ca. 188,25 EUR, bei einem Streitwert von 5.000 EUR ca. 255,75 EUR.

Wer zahlt was: Im Erfolgsfall übernimmt die Hochschule in der Regel die Gerichtskosten sowie die gesetzliche Anwaltsvergütung nach RVG. Ihr Honorar bei uns wird nach unserer Honorarvereinbarung berechnet und kann von der gesetzlichen Vergütung abweichen. Im Falle des Unterliegens tragen Sie die Gerichtskosten sowie Ihre eigenen Anwaltskosten.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken verwaltungsrechtliche Streitigkeiten ab, aber nicht alle. Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen erstatten in der Regel nur die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nicht ein darüber hinausgehendes Pauschalhonorar. Das bedeutet, dass ein Teil unseres Honorars möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen wird und Sie die Differenz selbst tragen. Wie hoch diese Differenz ist, hängt vom Streitwert und dem konkret festgesetzten RVG-Satz ab. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das im Vorfeld einzuschätzen.

Bekomme ich noch BAföG, wenn ich eingeklagt habe?

Ja, grundsätzlich schon. Der Weg, wie Sie Ihren Studienplatz bekommen haben, hat keinen Einfluss auf Ihren BAföG-Anspruch. Entscheidend ist, dass Sie ordnungsgemäß immatrikuliert sind.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück — unverbindlich, vertraulich und kostenlos.

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Je früher Sie sich melden, desto mehr Hochschulen und Fristen bleiben offen.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Details in der Datenschutzerklärung. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Was Sie erwartet

  • Ehrliche Einschätzung statt unrealistischer Versprechen — hat eine Klage keine Aussicht auf Erfolg, sagen wir Ihnen das offen.
  • Fristen im Blick — außerkapazitäre Anträge sind oft schon zum 15. Januar bzw. 15. Juli fällig, parallel zur Bewerbung.
  • Bundesweit, ohne Anreise — alles läuft per E-Mail, Telefon oder Videocall.
  • Kostenlose Erstberatung — Studiengang, Hochschulen und Chancen klären wir im ersten Gespräch.

Wir prüfen Ihre Anfragen persönlich.

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