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Jurastudium vs. Berufswirklichkeit

Zwei Staatsexamina belegen Fachwissen, Ausdauer und analytisches Denken. Auf den Anwaltsalltag fühlen sich viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger trotzdem schlecht vorbereitet. In einem Gastbeitrag für beck-aktuell beschreibt Rechtsanwalt Christian Reckling Krieten, wo die juristische Ausbildung an ihre Grenzen stößt und wie Kanzleien gegensteuern können.

Worum geht es?

Der Autor schildert seinen eigenen Berufseinstieg vor 16 Jahren in einer Hamburger Kanzlei, wo er als Berufsanfänger ein neues Dezernat für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Prüfungsrecht aufbauen sollte: von der Akquise über den Internetauftritt bis zu Mandantengesprächen und Gerichtsverhandlungen. Studium und Referendariat halfen dabei wenig. Die Überforderung sei kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem.

Das Studium vermittelt vor allem dogmatische Grundlagen und die Falllösung im Gutachtenstil. Die Stationen des Referendariats sind kurz und bieten oft nur oberflächliche Einblicke; die längere Anwaltsstation nutzen viele nicht vollständig, weil sie sich auf das zweite Examen vorbereiten. In vielen Kanzleien bleiben Referendarinnen und Referendare zudem auf Recherchearbeit beschränkt, ohne eigene Mandantengespräche oder Gerichtstermine. Das erste Mandantengespräch wird so zum Kulturschock: Statt der stundenlangen Falllösung zählen Gesprächsführung, Erwartungsmanagement und wirtschaftlich sinnvolle Strategien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Ausbildungsziele sind uneinheitlich: Mal steht die Befähigung zum Richteramt im Fokus, mal wird auch die Anwaltschaft genannt.
  • Praktische Erfahrungen wie Mandantengespräche, Gerichtstermine und praxisnahe Schriftsätze gehören in die Ausbildung, wenn sie die Berufswirklichkeit abbilden soll.
  • Reformansätze, die sich ohne große Strukturreform umsetzen ließen: alternative Prüfungsformate wie Moot Courts und mündliche Prüfungen, digitale Lehre inklusive KI, frühe Fremdsprachenausbildung und bundesweit verpflichtende Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und Mediation.
  • Kanzleien können keine „praxisreifen“ Einsteiger erwarten; erfolgreiche Kanzleien setzen auf Mentoring, interne Schulungen, Feedbackkultur und frühen Mandantenkontakt.

Was heißt das für Betroffene?

Für Studierende sowie Referendarinnen und Referendare lohnt es sich, Stationen gezielt so zu wählen, dass echter Mandantenkontakt möglich ist. Für Kanzleien ist die Einarbeitung eine Investition, keine Selbstverständlichkeit. Das Studium leistet dabei etwas Wesentliches: Es trainiert strukturiertes juristisches Denken, das sich auf viele Situationen übertragen lässt. Ein Thema, das uns als Kanzlei mit Schwerpunkt im Prüfungsrecht besonders am Herzen liegt.

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