Zwei Examensklausuren erfolgreich angefochten – erneute Bewertung erreicht.
Ein weiterer Erfolg im Prüfungsrecht: Für meine ehemalige Mandantin, eine Kandidatin des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz, konnte nach einem Widerspruch die erneute Überprüfung von zwei Examensklausuren erreicht werden.
Ich war in diesem Verfahren mandatsführender Rechtsanwalt und habe die Examensanfechtung federführend bearbeitet.
Worum ging es?
Beanstandet wurden die Bewertungen der Klausuren Zivilrecht I und Strafrecht I.
Im Rahmen der Prüfung der Klausuren wurden konkrete Anhaltspunkte für Bewertungsfehler herausgearbeitet und gegenüber dem zuständigen Landesprüfungsamt geltend gemacht.
Das Prüfungsamt erkannte an, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die ursprünglichen Prüfervoten mit Bewertungsfehlern behaftet waren.
Das Ergebnis
Beide Klausuren wurden einer erneuten Erstprüferbewertung zugeführt.
Damit war der Widerspruch erfolgreich. Für meine ehemalige Mandantin eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, dass ihre Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der geltend gemachten Einwände erneut bewertet werden.
Gerade im juristischen Staatsexamen können einzelne Punkte einen erheblichen Unterschied machen. Eine sorgfältige Prüfung der Klausurbewertung und der zugrunde liegenden Korrektur kann deshalb entscheidend sein.
Meine Rolle als mandatsführender Rechtsanwalt
Ich habe das Verfahren persönlich und mandatsführend betreut – von der Analyse der Examensklausuren und der Identifizierung möglicher Bewertungsfehler bis zur erfolgreichen Durchsetzung der erneuten Bewertung.
Ein weiterer Erfolg bei der Anfechtung von Examensklausuren im juristischen Staatsexamen.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.
