Erfolge

Erfolg im Prüfungsrecht: Neubewertung von zwei Examensklausuren

Zwei Examensklausuren erfolgreich angefochten – erneute Bewertung erreicht.

Ein weiterer Erfolg im Prüfungsrecht: Für meine ehemalige Mandantin, eine Kandidatin des Zweiten Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz, konnte nach einem Widerspruch die erneute Überprüfung von zwei Examensklausuren erreicht werden.

Ich war in diesem Verfahren mandatsführender Rechtsanwalt und habe die Examensanfechtung federführend bearbeitet.

Worum ging es?

Beanstandet wurden die Bewertungen der Klausuren Zivilrecht I und Strafrecht I.

Im Rahmen der Prüfung der Klausuren wurden konkrete Anhaltspunkte für Bewertungsfehler herausgearbeitet und gegenüber dem zuständigen Landesprüfungsamt geltend gemacht.

Das Prüfungsamt erkannte an, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die ursprünglichen Prüfervoten mit Bewertungsfehlern behaftet waren.

Das Ergebnis

Beide Klausuren wurden einer erneuten Erstprüferbewertung zugeführt.

Damit war der Widerspruch erfolgreich. Für meine ehemalige Mandantin eröffnete sich dadurch die Möglichkeit, dass ihre Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der geltend gemachten Einwände erneut bewertet werden.

Gerade im juristischen Staatsexamen können einzelne Punkte einen erheblichen Unterschied machen. Eine sorgfältige Prüfung der Klausurbewertung und der zugrunde liegenden Korrektur kann deshalb entscheidend sein.

Meine Rolle als mandatsführender Rechtsanwalt

Ich habe das Verfahren persönlich und mandatsführend betreut – von der Analyse der Examensklausuren und der Identifizierung möglicher Bewertungsfehler bis zur erfolgreichen Durchsetzung der erneuten Bewertung.

Ein weiterer Erfolg bei der Anfechtung von Examensklausuren im juristischen Staatsexamen.

Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.

← Alle Erfolge

Weitere Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren.

Kontakt

Ihr Fall ist ähnlich gelagert?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück — unverbindlich und vertraulich.

Anfrage senden

Je früher Sie sich melden, desto besser lassen sich Fristen wahren.

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Details in der Datenschutzerklärung. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Was Sie erwartet

  • Ehrliche Einschätzung statt unrealistischer Versprechen — hat ein Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg, sagen wir Ihnen das offen.
  • Fristen im Blick — gegen Bescheide läuft regelmäßig eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
  • Bundesweite Vertretung — Verfahren werden überwiegend schriftlich geführt, eine Anreise ist meist nicht erforderlich.
  • Spezialisierte Kanzlei — Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Beamtenrecht und Schulrecht.

Wir prüfen Ihre Anfragen persönlich.

Lieber direkt? 040 2372433822 info@rk-legal.de