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Erfolgreiche Examensanfechtung Jura in Rheinland-Pfalz: Stichentscheid bewertet falsche Klausur

2 Punkte in der Erstbewertung, 8 Punkte in der Zweitbewertung – und anschließend 3 Punkte im Stichentscheid. Doch der Stichentscheider hatte die falsche Klausur bewertet.

Ein besonderer Erfolg im Prüfungsrecht: Im Rahmen der Anfechtung des Juristischen Staatsexamens in Rheinland-Pfalz konnte für meine ehemalige Mandantin eine erneute Bewertung der Examensklausur erreicht werden.

Ich war in diesem Verfahren mandatsführender Rechtsanwalt und habe die Examensanfechtung federführend bearbeitet.

Worum ging es?

Die betreffende Examensklausur war zunächst mit 2 Punkten bewertet worden.

Im Rahmen der in Rheinland-Pfalz vorgesehenen verdeckten Zweitbewertung kam der Zweitkorrektor hingegen zu einer deutlich besseren Bewertung von 8 Punkten.

Da die Bewertungen erheblich voneinander abwichen, kam es zum Stichentscheid.

Der Stichentscheider bewertete die Klausur schließlich mit 3 Punkten.

Bei der Prüfung der Prüfungsunterlagen zeigte sich jedoch ein gravierender Fehler: Der Stichentscheider hatte nicht die tatsächlich zu bewertende Examensklausur bewertet, sondern eine andere Klausur.

Damit konnte der Stichentscheid keine ordnungsgemäße Bewertung der konkret betroffenen Prüfungsleistung darstellen.

Das Ergebnis

Dieser Fehler wurde im Rahmen der Examensanfechtung aufgezeigt und gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt geltend gemacht.

Mit Erfolg: Die fehlerhafte Bewertung konnte keinen Bestand haben. Die Klausur musste erneut bewertet werden.

Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig bei einer Examensanfechtung nicht nur die inhaltliche Prüfung der Korrekturen, sondern auch die genaue Kontrolle des gesamten Prüfungsverfahrens und der Prüfungsakte ist.

Gerade bei einer verdeckten Zweitbewertung und einem anschließenden Stichentscheid können bereits formelle Fehler erhebliche Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis haben.

Meine Rolle als mandatsführender Rechtsanwalt

Ich habe das Verfahren persönlich und mandatsführend betreut – von der Auswertung der Prüfungsunterlagen über die Prüfung der Erst- und Zweitbewertung bis zur Identifizierung des entscheidenden Fehlers im Stichentscheid und der erfolgreichen Durchsetzung der erneuten Bewertung.

Ein weiterer Erfolg bei der Anfechtung eines juristischen Staatsexamens – und ein Beispiel dafür, warum bei einer Examensanfechtung jedes Detail der Prüfungsakte zählt.

Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.

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