Zweites Juristisches Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen: Gegen die Bewertung einer Klausur im Öffentlichen Recht wurden im Überdenkungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Juristen konkrete Bewertungsfehler geltend gemacht.
Mit Erfolg: Bei der erneuten Bewertung wurde die Klausur um zwei volle Notenpunkte höher bewertet.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.

