Examensanfechtung in Mecklenburg-Vorpommern: Neubewertung einer Klausur ermöglicht Zulassung zur mündlichen Prüfung
Erfolgreicher Zwischenschritt im Zweiten Juristischen Staatsexamen:
Im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens konnte ich für meine Mandantin eine bessere Bewertung einer Examensklausur erreichen. Die Anhebung der Punktzahl genügte bereits, um die erforderliche Zulassungsgrenze für die mündliche Prüfung zu erreichen. Und das, obwohl die Überprüfung weiterer Klausuren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Ausgangssituation: Zulassung zur mündlichen Prüfung zunächst nicht erreicht
Meine Mandantin hatte die schriftlichen Prüfungsleistungen im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Die ursprünglichen Bewertungen reichten jedoch nicht aus, um die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erfüllen.
Ich wurde deshalb mit der umfassenden Überprüfung der Klausurbewertungen beauftragt. Nach Auswertung der Prüfungsarbeiten, der Korrekturanmerkungen und der Prüfergutachten identifizierte ich mehrere Ansatzpunkte für eine rechtliche Beanstandung der Bewertungen.
Auf dieser Grundlage empfahl ich, gezielt gegen einzelne Klausurbewertungen vorzugehen und die festgestellten Bewertungsmängel im Überdenkungsverfahren geltend zu machen.
Einwendungen gegen die Klausurbewertungen zeigen Wirkung
Für die betroffenen Aufsichtsarbeiten erarbeitete ich ausführlich begründete Einwendungsschreiben. Darin setzte ich mich mit den konkreten Korrekturbemerkungen auseinander und legte dar, weshalb die jeweiligen Bewertungen einer erneuten Überprüfung bedurften.
Die Prüfenden wurden anschließend aufgefordert, ihre ursprünglichen Bewertungen unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente nochmals eigenständig zu überprüfen.
Bereits die erste Rückmeldung brachte den entscheidenden Erfolg: Ein Prüfer folgte meiner Argumentation und korrigierte die Bewertung seiner Klausur zugunsten meiner Mandantin nach oben.
Ein Prüfungspunkt mit entscheidender Wirkung
Die verbesserte Bewertung hatte unmittelbare Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Meine Mandantin erreichte dadurch die erforderliche Punktzahl für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen.
Besonders bemerkenswert: Zu diesem Zeitpunkt standen die Stellungnahmen zu weiteren angegriffenen Klausuren noch aus. Der angestrebte prüfungsrechtliche Erfolg konnte somit bereits erreicht werden, bevor das gesamte Überdenkungsverfahren abgeschlossen war.
Für meine Mandantin ergab sich daraus eine wichtige Entscheidungsmöglichkeit: Sie konnte wählen, ob sie das laufende Widerspruchsverfahren wegen der noch offenen Bewertungen weiterführen oder bereits zur mündlichen Prüfung antreten wollte.
Was zeigt dieser Fall für die Examensanfechtung
Der Fall verdeutlicht, dass bei einer Prüfungsanfechtung nicht zwangsläufig sämtliche angegriffenen Klausuren neu bewertet werden müssen, um ein wesentliches Ziel zu erreichen. Mitunter genügt bereits die Korrektur einer einzigen Bewertung, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu ermöglichen.
Entscheidend ist eine systematische Analyse der Prüfungsleistungen. Dabei müssen konkrete Bewertungsfehler identifiziert und anhand der jeweiligen Korrekturen nachvollziehbar begründet werden.
Das Überdenkungsverfahren bietet hierfür eine wichtige Möglichkeit, fehlerhafte Bewertungen ohne unmittelbare gerichtliche Auseinandersetzung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Unsere Tätigkeit im Prüfungsrecht
Wir vertreten bundesweit Kandidatinnen und Kandidaten bei der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen sowie Hochschul- und Berufsprüfungen.
Wir analysieren die Prüfungsakten, untersuchen die Bewertungen auf fachliche und rechtliche Mängel und entwickeln eine individuelle Strategie für das weitere Vorgehen. Dabei legen wir Wert auf eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, des zeitlichen Ablaufs und der Kosten.
Sie zweifeln an der Bewertung Ihrer Examensklausuren?
Lassen Sie Ihre Prüfungsentscheidung rechtzeitig überprüfen. In einem Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen unsere Vorgehensweise und zeigen auf, welche Möglichkeiten einer Prüfungsanfechtung in Ihrem Fall bestehen.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.


