Erfolgreiche Examensanfechtung in Rheinland-Pfalz: Neubewertung führt zur Aufhebung des Nichtbestehens
Prüfungsanfechtung erfolgreich: Im Rahmen eines von mir geführten Überdenkungsverfahrens gegen das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz konnte ich eine Neubewertung einer Examensklausur erreichen. Die verbesserte Bewertung führte dazu, dass mein Mandant die erforderliche Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung erfüllte. Der ursprüngliche Nichtbestehensbescheid wurde daraufhin aufgehoben.
Ausgangslage: Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Mein Mandant wandte sich an mich, nachdem ihm aufgrund der Ergebnisse seiner schriftlichen Prüfungsleistungen das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mitgeteilt worden war.
Ich übernahm zunächst die vollständige rechtliche Überprüfung der Klausurbewertungen. Dabei untersuchte ich die einzelnen Prüfungsarbeiten, die Korrekturanmerkungen und die Prüfergutachten auf fachliche Bewertungsfehler und sonstige prüfungsrechtlich relevante Mängel.
Die Auswertung ergab, dass sich bei mehreren Aufsichtsarbeiten konkrete Ansatzpunkte für eine Prüfungsanfechtung feststellen ließen. Ich empfahl deshalb, gezielt gegen diese Bewertungen im Überdenkungsverfahren vorzugehen.
Besonderheit in Rheinland-Pfalz: Eigenständige Bewertung durch den Zweitprüfer
Eine Besonderheit des Verfahrens lag in der in Rheinland-Pfalz praktizierten verdeckten Zweitkorrektur. Dabei erhält der Zweitprüfer keine Kenntnis von der Bewertung des Erstprüfers.
Dies ist auch für die rechtliche Überprüfung der Examensklausuren von Bedeutung: Beide Bewertungen müssen eigenständig und nachvollziehbar erfolgen. Eine bloße Orientierung an der Einschätzung des jeweils anderen Prüfers darf eine selbstständige Beurteilung der Prüfungsleistung nicht ersetzen.
Ich habe deshalb die Bewertungen der Erst- und Zweitprüfenden jeweils gesondert untersucht und die festgestellten Beanstandungen in ausführlichen Einwendungsschreiben aufgearbeitet. Für jede angegriffene Klausur wurden die konkreten Bewertungsmängel herausgearbeitet und gegenüber den zuständigen Prüfenden des Landesprüfungsamts Rheinland-Pfalz begründet.
Neubewertung im Öffentlichen Recht beseitigt das Nichtbestehen
Im anschließenden Überdenkungsverfahren führte die Auseinandersetzung mit den erhobenen Einwendungen zu einer Korrektur der Bewertung einer Klausur im Öffentlichen Recht.
Die Prüfungsleistung wurde nunmehr mit vier Punkten und damit mit der Note „ausreichend“ bewertet.
Diese Verbesserung war für meinen Mandanten entscheidend: Durch die Neubewertung waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfüllt. Die Prüfungsbehörde hob daraufhin den ursprünglichen Bescheid auf, mit dem das Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung festgestellt worden war.
Damit konnte ich für meinen Mandanten einen entscheidenden Erfolg erzielen und die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens ermöglichen.
Welche Bedeutung hat der Fall für die Examensanfechtung?
Der Fall zeigt, dass eine differenzierte Überprüfung sämtlicher Einzelbewertungen entscheidend sein kann. Gerade bei einer verdeckten Zweitkorrektur kommt es darauf an, die jeweiligen Prüferbeurteilungen unabhängig voneinander zu analysieren und mögliche Fehler gezielt anzugreifen.
Nicht jede abweichende Bewertung begründet bereits einen prüfungsrechtlichen Fehler. Werden jedoch konkrete Bewertungsmängel nachgewiesen, kann eine Neubewertung erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtergebnis haben.
Insbesondere im Zweiten Juristischen Staatsexamen können einzelne Punkte darüber entscheiden, ob das Nichtbestehen bestehen bleibt oder die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht wird.
Prüfungsanfechtung im Ersten und Zweiten Staatsexamen
Ich bin auf das Prüfungsrecht spezialisiert und vertrete bundesweit Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Examensbewertungen überprüfen und gegebenenfalls anfechten lassen möchten.
Zu meiner Tätigkeit gehören insbesondere die Analyse der Prüfungsakten, die Ausarbeitung substantiierter Einwendungen gegen einzelne Klausurbewertungen sowie die Vertretung im Überdenkungs-, Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren.
Sie haben Ihr Jura-Examen nicht bestanden oder sind mit der Bewertung Ihrer Klausuren nicht einverstanden?
Wir vertreten Sie bundesweit bei der Anfechtung Ihrer Prüfungsentscheidung. In einem Erstberatungsgespräch erläutern wir Ihnen die möglichen rechtlichen Schritte, die Erfolgsaussichten sowie den zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Anonymisierter Fall aus unserer Praxis. Jeder Fall liegt anders, aus einem Ergebnis lässt sich keine Aussage über andere Verfahren ableiten.


